Bundestagswahl 2021: Wahlprüfsteine

Wahlprüfsteine zur Situation von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH)


Sehr geehrte Kanzlerkandidatin, sehr geehrte Kanzlerkandidaten,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,

wie schon 2013 und 2017 hat die „Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung“ (AG Teilhabe) auch in diesem Jahr Wahlprüfsteine zur Situation von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH) formuliert, die Sie beigefügt erhalten. Ihre Antworten auf diese Wahlprüfsteine werden wir auf unserer Homepage www.nachsorgekongress.de der interessierten Öffentlichkeit vorstellen. Deshalb bitten wir um Ihre Rückmeldung bis zum 31. Juli 2021.

Die AG Teilhabe ist ein Zusammenschluss von Selbsthilfeorganisationen und Fachverbänden unter der Schirmherrschaft der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung. Die Arbeit der AG Teilhabe dient der Unterstützung von MeH. Viele dieser Betroffenen – Kinder, Jugendliche, Heranwachsende, Menschen im erwerbsfähigen Alter und ältere Menschen – bedürfen wegen der Folgen ihrer Hirnschädigung und der spezifischen Einschränkungen im Erleben, Denken und Handeln oft lebenslanger Hilfe und besonderer Förderung.

Die Ziele der AG Teilhabe liegen darin, für MeH die bedarfsgerechte Umsetzung einer individuellen Rehabilitation und einer systematischen, durchgängigen Nachsorge im Sozial- und Gesundheitswesen und einer daraus abgeleiteten, langfristigen oder lebenslangen Regelversorgung zu erreichen. Dies ist bislang in den gegliederten medizinischen, sozialmedizinischen und sozialen Versorgungssystemen keinesfalls adäquat gewährleistet.

Nach der anstehenden Bundestagswahl erwarten wir weitere wichtige gesundheits- und sozial-politische Entscheidungen. Die Stellungnahmen der politischen Parteien sollen den in der AG Teilhabe zusammengeschlossenen Organisationen, ihren Mitgliedern und dem Teilnehmerkreis der Nachsorgekongressreihe Klarheit darüber geben, wie die einzelnen politischen Parteien mit dem Schicksal einer erworbenen Hirnschädigung und deren Folgen umgehen werden.

Es geht immerhin um die sogenannte „stille Epidemie“ von ca. 800.000 MeH in der Bundesrepublik (Prävalenz) und um ihre ebenfalls betroffenen Angehörigen.

Mit freundlichen Grüßen

Mitglieder der AG Teilhabe

   

Helga Lüngen

Sprecherin
AG Teilhabe
ZNS – Hannelore Kohl Stiftung

Anett Reimann

Stellvertr. Sprecherin
AG Teilhabe
BAG Nachsorge erworbener Hirnschäden bei Kindern und Jugendlichen

Dr. Dominik Pöppl

Stellvertr. Sprecher
AG Teilhabe
GNP – Gesellschaft für Neuropsychologie e.V.

 

 

 

Bernd Feix

AG Werkstätten für Menschen mit erworbener Hirnschädigung

Ludger Hohenberger

BAG Nachsorge erworbener Hirnschäden bei Kindern und Jugendlichen

Dr. Johannes Pichler

Bundesverband
ambulant/teilstationäre
Neurorehabilitation
(BV ANR) e.V.

 

 

 

Dr. Sigrid Seiler

GNP – Gesellschaft für Neuropsychologie e.V.

Dr. Dr. Paul Reuther

MEZB RLP-Nord gGmbH
NTRA Ahrweiler gGmbH

Roswitha Stille

SHV – FORUM GEHIRN e. V.

  


Gleichlautendes Schreiben an

Frau Annalena Baerbock MdB, Kanzlerkandidatin des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herrn Armin Laschet, Kanzlerkandidat der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Herrn Olaf Scholz, Kanzlerkandidat der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herrn Dietmar Bartsch MdB, Vorsitzender der Bundestagsfraktion DIE LINKE.
Herrn Ralph Brinkhaus MdB, Vorsitzender der Bundestagsfraktion CDU/CSU
Herrn Dr. Alexander Gauland MdB, Vorsitzender der Bundestagsfraktion AfD
Frau Katrin Göring-Eckardt MdB, Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herrn Dr. Anton Hofreiter MdB, Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herrn Christian Lindner MdB, Vorsitzender der Bundestagsfraktion FDP
Herrn Dr. Rolf Mützenich MdB, Vorsitzender der Bundestagsfraktion SPD
Frau Dr. Alice Weidel MdB, Vorsitzende der Bundestagsfraktion AfD


    Dowloaden Sie hier das Anschreiben sowie die Wahlprüfsteine zur Situation von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH) als PDF-Datei.

    Fragen und Antworten zu den Wahlprüfsteinen zur Situation von Menschen mit erworbenen Hinrschädigungen

    Die Antworten werden in der Reihefolge des Eingangs wiedergegeben.

    Aufgrund des gesteigerten Frageauskommens, verständigten sich die Parteien darauf, im Bundestagswahlkampf 2021 ein geändertes Verfahren zu nutzen. Die Zeichenzahl pro Frage wurde auf 300 Zeichen begrenz. Die ursprünglichen Fragen mussten deshalb geringfügig modifiziert werden.

    Frage 1

    War Ihre Partei im politischen Alltag der Gesundheits- und Sozialpolitik in den Jahren 2017 bis 2021 für MeH (Menschen mit erworbener Hirnschädigung) auf Bundes- oder Landesebene aktiv? Haben Sie politische Initiativen für diese besonders „vulnerable“ Gruppe von Mitbürgern jeden (!) Alters eingeleitet oder begleitet?

    Die Frage wurde eingereicht über die AG Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    In verschiedenen Anträgen und Anfragen hat die Grüne Bundestagsfraktion Konzepte für eine von den Menschenrechten geleitete Politik für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Behinderte Menschen sollen selbstbestimmt und gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen leben, lernen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.  Wer Unterstützung wie Assistenz, Begleitung oder pädagogische Betreuung braucht, soll da unterstützt werden, wo sie oder er leben will, anstatt auf spezielle Einrichtungen verwiesen zu werden. Zudem setzen wir GRÜNE uns für eine verlässliche und an den Interessen der Patient*innen orientierte Gesundheitsversorgung von hoher Qualität ein. In der Versorgung von Menschen mit Behinderungen gibt es jedoch Missstände, die wir mit einem grundlegenden und systematischen Ansatz in Form eines Inklusionsplans für das Gesundheitswesen angehen wollen. Dazu haben wir einen parlamentarischen Antrag vorgelegt: Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen unverzüglich menschenrechtskonform gestalten (Drs. 19/27874).

    DIE LINKE.

    Ja, DIE LINKE hat sich vehement für Korrekturen am Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungs-gesetz eingesetzt und die Proteste der Betroffenen gegen die Gesetzentwürfe unterstützt. Ergebnis war ein gemeinsamer Änderungsantrag der demokratischen Opposition gegen das IPReG mit dem Ziel, dass die Betroffenen frei darüber entscheiden können, ob sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden. Zusätzlich beantragte die Linksfraktion die vollständige Übernahme aller Kosten der medizinischen Behandlungspflege im SGB V. Wir wollen auch ein menschenrechtskonformes Betreuungsrecht und dafür betreuungsvermeidende Hilfen bundeseinheitlich mit einem klaren Rechtsanspruch ausgestalten. Beantragt wurde zudem, das Zwangspooling zu beenden und den Kostenvorbehalt in § 104 SGB IX zu streichen. Teilhabeleistungen sollen bedarfsdeckend, einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden.

    CDU und CSU

    Menschen mit erworbenen Hirnschäden sollen am alltäglichen Leben in allen Bereichen teilhaben und sich einbringen können. Dafür setzen sich CDU und CSU ein. Wir werden auch künftig dafür arbeiten, dass wir eine Gesellschaft bleiben, die zusammenhält. Wir sorgen dafür, dass jeder Mensch in unserem Land eine gute medizinische und pflegerische Versorgung erhält und dass jedem geholfen wird, der Hilfe braucht. Im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik haben wir in dieser Wahlperiode mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, mit insgesamt drei Digitalisierungsgesetzen, dem Krankenhauszukunftsgesetz und mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz unser ambulantes und stationäres Versorgungssystem auf eine zukunftssichere Basis gestellt. Hinzu kommt eine Neuregelung des Zulassungsverfahrens für Rehabilitationseinrichtungen durch die Deutsche Rentenversicherung. Damit stärken wir die Breite und Vielfalt der Reha-Landschaft. So sind bei der Festlegung der Kriterien für die Vergütung der Reha-Einrichtungen im Rahmen einer Verhandlungskomponente auch leistungsspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Mit all diesen Maßnahmen sichern wir eine hochwertige Versorgung etwa nach einem Unfall mit Schädelhirnverletzungen, nach einem Schlaganfall oder einem chirurgischen Eingriff am Gehirn in allen Versorgungsbereichen.

    SPD

    Leider können wir die zusätzlichen Fragen Ihrer Untergliederung nicht beantworten.

    In den vergangenen Wahljahren ist die Zahl der bei uns eingehenden Wahlprüfsteine immer weiter angestiegen. Wir freuen uns über das Engagement und das Interesse vieler Verbände, das damit zum Ausdruck gebracht wird. Allerdings war und ist es uns kaum noch möglich, die vielen Anfragen und die z.T. sehr umfangreichen Fragenkataloge zu bewältigen.

    Vor diesem Hintergrund haben wir uns gemeinsam mit anderen Parteien im Bundestagswahlkampf 2021 auf ein geändertes Verfahren und auf die Einhaltung bestimmter Kriterien, zu denen die Beschränkung auf jeweils 8 Fragen gehört, verständigt. Wir haben u.a. auf unserer Website darüber informiert.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

    FDP

    Ihre Fragen beantworten wir gerne im Zusammenhang wie folgt.

     

    Gerade im Bereich der Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen sind die Bedarfe sehr speziell und erfordern entsprechende Beratungsstrukturen und sowie auch die auf Neurokompetenz ausgerichteten Angebote der Leistungserbringer in der Fläche. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass sowohl das Angebot der Beratung als auch das der Leistungserbringer ausgeweitet wird, um in möglichst vielen Regionen im Interesse der Menschen mit Behinderung die Angebote zu ermöglichen.

     

    Wir Freie Demokraten wollen darüber hinaus die medizinische und berufliche Rehabilitation stärken und modernisieren. Eine gute Versorgung mit Rehabilitationsangeboten ist von hoher Bedeutung, um das Leben nach Unfällen und Erkrankungen privat wie beruflich so selbstbestimmt wie möglich leben zu können. Durch Rehabilitation wieder in den Beruf einsteigen zu können, ist für alle Seiten besser und auch günstiger als eine durch geeignete Rehabilitationsmaßnahmen vermeidbare Erwerbsminderungsrente. Auch die längere Lebensarbeitszeit erfordert die Stärkung der Rehabilitation. Die Deckelung des Reha-Budgets in der Rentenversicherung halten wir daher für nicht mehr zeitgemäß. Hier muss die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu modernen Steuerungsmechanismen nach Rehabilitationsbedarf und -prognose kommen. Beratung und Leistungsgewährung müssen zudem wohnort-nah und bürokratieärmer gestaltet sein. Auch die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung und Online-Beratung sollen auch in der Rehabilitation stärker Verbreitung finden. Die DRV und Bundesagentur für Arbeit sollen künftig enger zusammenarbeiten, damit die Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt noch erfolgreicher gelingt. Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass bis 2030 bis zu 400.000 Menschen zusätzlich von innovativen Angeboten der Rehabilitation geholfen werden könnte.

     

    Außerdem fordern wir die Stärkung von Angeboten der mobilen geriatrischen Rehabilitation. Ziel ist es, ältere Menschen nach einer Erkrankung in ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben zurückzuführen und eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Um individuell auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten eingehen zu können und die Genesung in der gewohnten häuslichen sowie familiären Umgebung zu ermöglichen, muss das Versorgungsangebot ausgebaut werden.

     

    Zudem setzen wir uns dafür ein, dass jede Patientin und jeder Patient die beste Versorgung erhält. Dafür muss die Gesundheitsversorgung künftig umfassend, regional und patientenzentriert gedacht werden. Wir wollen die künstliche Sektorenbarriere zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich konsequent abbauen und die Verzahnung und Vernetzung aller Versorgungsbereiche weiterentwickeln. Den Rettungsdienst wollen wir modernisieren und die Notfallversorgungsstrukturen bedarfsgerechter und vernetzter gestalten. Integrierte Gesundheitszentren sollen dabei unterstützen, die regionale Grundversorgung mit

    ambulanten und kurzstationären Behandlungen zu sichern. Die Bedürfnisse des ländlichen Raums mit seiner besonderen Versorgungsstruktur sollen durch entsprechende Programme berücksichtigt werden. Wir lassen uns weiterhin vom Grundsatz „ambulant vor stationär“ leiten. Die gesetzlichen Vergütungsregelungen erschweren es derzeit, Behandlungsmethoden aus dem Krankenhaus in denambulanten Sektor zu überführen. Für die Dauer der Entscheidungsverfahren muss die stationäre Vergütung erhalten bleiben, damit keine Patientin und kein Patient unversorgt bleibt.

     

    Darüber hinaus bekennen wir uns ganz klar zu einer Versorgungslandschaft, in der private, öffentliche und kirchliche Träger gleichwertig nebeneinanderstehen. Regionale Anbieter und mittelständische Pflegeunternehmen sorgen für wohnortnahe, vertrauensvolle und transparente Angebote in der Pflege. Sie bieten die ambulanten, teilstationären und stationären Strukturen, die Angehörigen und Pflegebedürftigen wichtig sind, und stärken gleichzeitig den regionalen Arbeitsmarkt. Ohne private Anbieterinnen und Anbieter wäre die Sicherstellung der Versorgung derzeitig nicht nur unmöglich, auch würde das vielfältige Angebot wegfallen, aus dem die Betroffenen wählen können.

     

    Weitere Informationen zu unseren Positionen finden Sie in unserem Bundestagswahlprogramm sowie auf www.fdp.de.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 2

    Welche medizinischen und teilhabebezogenen Änderungen hat es aus Ihrer Sicht seit der letzten Bundestagswahl gezielt für MeH gegeben, die unter körperlichen, kognitiven und verhaltensrelevanten Einschränkungen leiden und dadurch in ihrer sozialen und beruflichen Teilhabe beeinträchtigt sind?

    Die Frage wurde eingereicht über die AG Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben verschiedene Gesetze und andere Initiativen beschlossen, die im Kleinen zu einer besseren Gesundheitsversorgung und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und damit auch von Menschen mit erworbener Hirnschädigung beitragen. Diese genügen unseren Ansprüchen jedoch nicht. Dazu gehören beispielsweise die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit der Versorgung, die Weiterbildung von Gesundheitsberufen, barrierefreie Gesundheitsinformationen, sowie eine adäquaten Versorgung. Das Intensivpflege- und Rehabilitations-Stärkungs-Gesetz hat in unseren Augen zum Teil zu einer Verbesserung geführt. birgt in anderen Teilen aber die Gefahr von Verschlechterungen für Menschen, die zu Hause beatmet werden.

    DIE LINKE.

    Aus Sicht der LINKEN gewinnen auch MeH von Einzelverbesserungen dieser Wahlperiode, wie z.B. der Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises im SGB IX mit dem Teilhabestärkungsgesetz. Gezielte Verbesserungen für MEH blieben jedoch aus. Das betrifft vor allem das persönliche Budget sowie die uneingeschränkte Assistenz. DIE LINKE will bundesweit die persönliche Assistenz stärken. Diese Teilhabeleistung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen soll bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig in allen Lebensbereichen nach einheitlichen Kriterien ausgestaltet und durch Bundesmittel finanziert werden. Die Mitnahme persönlicher Assistenz muss auch in Vorsorge- und Rehaeinrichtungen bedarfsgerecht gesichert werden. Wir wollen auch 24-Stunden-Betreuung in legaler Beschäftigung. Arbeit in Privathaushalten soll vor allem über zertifizierte Agenturen, gemeinwohlorientierte oder kommunale Träger organisiert werden.

    CDU und CSU

    CDU und CSU haben die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wieder ein gutes Stück vorangebracht – und dies nach dem Grundsatz des „Disability Mainstreaming“ in allen Politikbereichen. Viele dieser Maßnahmen kommen auch MeH zugute, die körperlichen, kognitiven und verhaltensrelevanten Einschränkungen leiden. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir einen weiteren Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft vorgenommen und decken mit den zahlreichen Regelungen verschiedenste Lebensbereiche ab. Wir haben die Finanzierung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung dauerhaft gesichert und damit für die Träger der Beratungsangebote und ihre Beschäftigten langfristige Rechts- und Planungssicherheit geschaffen. Mit den EUTB können auch Beratungslücken für MeH geschlossen werden, soweit diese nicht bereits durch sehr lobenswerte Angebote wie die des Bundesweiten Netzwerks - Beratung für Menschen mit erworbener Hirnschädigung - oder der Hannelore-Kohl-Stiftung abgedeckt werden. Das hinter diesen Angeboten steckende ehrenamtliche Engagement begrüßen wir sehr. Auf diesen Maßnahmen möchten wir in der neuen Wahlperiode aufsetzen und insbesondere die Teilhabe von Menschen im ersten Arbeitsmarkt und die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, insbesondere auch was das Gesundheitswesen anbetrifft, weiter voranbringen.

    SPD

    Leider können wir die zusätzlichen Fragen Ihrer Untergliederung nicht beantworten.

    In den vergangenen Wahljahren ist die Zahl der bei uns eingehenden Wahlprüfsteine immer weiter angestiegen. Wir freuen uns über das Engagement und das Interesse vieler Verbände, das damit zum Ausdruck gebracht wird. Allerdings war und ist es uns kaum noch möglich, die vielen Anfragen und die z.T. sehr umfangreichen Fragenkataloge zu bewältigen.

    Vor diesem Hintergrund haben wir uns gemeinsam mit anderen Parteien im Bundestagswahlkampf 2021 auf ein geändertes Verfahren und auf die Einhaltung bestimmter Kriterien, zu denen die Beschränkung auf jeweils 8 Fragen gehört, verständigt. Wir haben u.a. auf unserer Website darüber informiert.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

    FDP

    Die FDP beantwortete die Fragen der AG Teilhabe "im Zusammenhang". Diese Antwort wurde unter Frage 1 online gestellt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 3

    Wie stehen Sie zu Vorschlägen des Bundesprojektes „RehaInnovativen!", deren Erfahrungen/Ergebnisse für vermehrte Individualisierung/Regionalisierung/verbesserte Zusammenarbeit über beteiligte Professionen/Administrationen in der Rehabilitation und bei Teilhabeleistungen im Langzeitverlauf sprechen?

    Die Frage wurde eingereicht über die AG Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Wir GRÜNE finden die Vorschläge des Bundesprojektes „RehaInnovativen!" sinnvoll, das Felder identifiziert hat, in denen noch Erkenntnis- bzw. Entwicklungsbedarf besteht. Die erarbeiteten Lösungs- und Umsetzungsmöglichkeiten sollten von der Bundesregierung berücksichtigt werden, um die medizinische und medizinisch-berufliche Rehabilitation weiterzuentwickeln und zukunftsfähig auszugestalten.

    DIE LINKE.

    DIE Linke unterstützt viele der Schlussfolgerungen aus dem Bundesprojekt "RehaInnovativen" und setzt sich für bundesweite Umsetzungskonzepte ein. Wir befürworten mehr indikationsübergreifende Früh- und Anschlussrehabilitation, insbesondere für jüngere MeH, eine bedarfsgerechte Verweildauer der Patientinnen und Patienten innerhalb der stationären neurologischen Frührehabilitation und keine vorzeitige Entlassung ins häusliche oder pflegerische Umfeld wegen "fehlendem Reha-Potential". Wir wollen auch die geriatrische Rehabilitation stärken und mehr spezialisierte ambulante, insbesondere neurokompetente Strukturen, wohnortnah und mit guten Beratungsangeboten. Die Vernetzung zwischen unterschiedlichen Leistungsträgern, insbesondere die Sozialdienste in den Kliniken sowie das Teilhabeplanverfahren wollen wir weiter verbessern.

    CDU und CSU

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte unter anderem in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation im Juni 2015 das Projekt „RehaInnovativen“ zur Weiterentwicklung der medizinischen und medizinisch-beruflichen Rehabilitation ins Leben gerufen. Ziel war es, den geänderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu begegnen und die Leistungsfähigkeit des Rehabilitationssystems langfristig zu sichern. Die Ergebnisse aus dem im Januar 2021 veröffentlichten Werkstattbericht „RehaInnovativen – Impulse für die Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation“ werden CDU und CSU aufgreifen. Dabei wollen wir explizit die Individualisierung der Rehabilitation, das Optimieren der Übergänge in der Rehabilitation und die regionale Zusammenarbeit in den Blick nehmen. Insgesamt werden wir in der nächsten Wahlperiode einen Schwerpunkt auf die Stärkung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation und auf die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Versicherten – nach Krankheit oder Unfall – legen. Die Träger in den gesetzlichen Sozialversicherungszweigen müssen aus unserer Sicht die Zusammenarbeit – zum Beispiel in regionalen, trägerübergreifenden Reha-Kompetenz-Zentren – noch mehr intensivieren, um die Zusammenarbeit und das hohe Niveau der Rehabilitation weiter zu verbessern. Wir setzen uns daher für ein einheitliches Antragsverfahren und ein zwischen den Reha-Trägern abgestimmtes barrierefreies Antragsformular ein.

    SPD

    Leider können wir die zusätzlichen Fragen Ihrer Untergliederung nicht beantworten.

    In den vergangenen Wahljahren ist die Zahl der bei uns eingehenden Wahlprüfsteine immer weiter angestiegen. Wir freuen uns über das Engagement und das Interesse vieler Verbände, das damit zum Ausdruck gebracht wird. Allerdings war und ist es uns kaum noch möglich, die vielen Anfragen und die z.T. sehr umfangreichen Fragenkataloge zu bewältigen.

    Vor diesem Hintergrund haben wir uns gemeinsam mit anderen Parteien im Bundestagswahlkampf 2021 auf ein geändertes Verfahren und auf die Einhaltung bestimmter Kriterien, zu denen die Beschränkung auf jeweils 8 Fragen gehört, verständigt. Wir haben u.a. auf unserer Website darüber informiert.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

    FDP

    Die FDP beantwortete die Fragen der AG Teilhabe "im Zusammenhang". Diese Antwort wurde unter Frage 1 online gestellt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 4

    Warum wird bei Ende der med. Reha (Phase B/C) Schwer-/Schwerstbetroffener nicht durch die Träger eine frühzeitige/bedarfsabhängige/medizinische/teilhabeorientierte Bedarfsfeststellung, eine nachgehende RehaPhase E und eine Ergebniskontrolle per sozialgesetzl. Regelung eingeleitet oder angeboten?

    Die Frage wurde eingereicht über die AG Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Wir GRÜNE werden die Anregung prüfen, inwieweit eine frühzeitige, bedarfsabhängige, teilhabeorientierte Bedarfsfeststellung und eine Ergebniskontrolle per sozialgesetzlicher Regelung durch die Träger der Reha-Maßnahme angeboten werden kann.

    DIE LINKE.

    Als Nichtregierungspartei kann DIE LINKE diese Frage nur indirekt beantworten. Während Akutversorgung und Frührehabilitation im Versorgungssystem gut und fast überall erreichbar sind, fehlt es im Sozialraum, also vor Ort im Lebens- und Arbeitsumfeld, meist an notwendiger kompetenter Hilfe. Neben mangelnder Teilhabeorientierung im klinischen Rehaprozess fehlen in den Kommunen oft ausreichend neurologische und neuropsychologische Angebote. Mehr wohnortnahe ambulante Angebote müssen zielgerichtet auf Basis einer regionalen Bedarfsplanung finanziert werden. DIE LINKE fordert dafür einen Fonds, in den Bund, Länder, Kommunen und Krankenkassen einzahlen und aus dem vor Ort in den Kommunen (möglichst mit Beratung in regionalen Gesundheitskonferenzen) entschieden wird, wie gesundheitsförderliche und inklusive Lebens- und Versorgungsbedingungen erreicht werden können.

    CDU und CSU

    Im Bereich der medizinischen, aber auch der beruflichen Rehabilitation müssen aus unserer Sicht die Träger in den gesetzlichen Sozialversicherungen noch viel intensiver zusammenarbeiten als zuvor. Denn dies ist im Sinne des im Neunten Sozialgesetzbuch bereits geregelten Teilhabeplan-, Gesamtplan- und Bedarfsfeststellungsverfahrens. Der Übergang von der medizinischen Rehabilitation über die Nachsorge bis hin zur beruflichen Rehabilitation sollte keine Lücken aufweisen. Deshalb werden CDU und CSU die medizinische und berufliche Rehabilitation als wichtige Instrumente stärken und die Leistungsfähigkeit der Versicherten – nach Krankheit oder Unfall – wiederherstellen. Wir setzen uns auch für eine bessere Verzahnung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation ein. Bereits während der medizinischen Rehabilitation müssen die möglicherweise bestehenden Notwendigkeiten einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation berücksichtigt und frühzeitig entsprechende Maßnahmen vorbereitet werden. Gerade dann, wenn es zwischen medizinischer und beruflicher Rehabilitation zu einem Wechsel des Reha-Trägers kommt. Arbeitgeber, Werks- und Betriebsärzte sind bei Bedarf eng einzubinden.

    SPD

    Leider können wir die zusätzlichen Fragen Ihrer Untergliederung nicht beantworten.

    In den vergangenen Wahljahren ist die Zahl der bei uns eingehenden Wahlprüfsteine immer weiter angestiegen. Wir freuen uns über das Engagement und das Interesse vieler Verbände, das damit zum Ausdruck gebracht wird. Allerdings war und ist es uns kaum noch möglich, die vielen Anfragen und die z.T. sehr umfangreichen Fragenkataloge zu bewältigen.

    Vor diesem Hintergrund haben wir uns gemeinsam mit anderen Parteien im Bundestagswahlkampf 2021 auf ein geändertes Verfahren und auf die Einhaltung bestimmter Kriterien, zu denen die Beschränkung auf jeweils 8 Fragen gehört, verständigt. Wir haben u.a. auf unserer Website darüber informiert.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

    FDP

    Die FDP beantwortete die Fragen der AG Teilhabe "im Zusammenhang". Diese Antwort wurde unter Frage 1 online gestellt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 5

    Warum ist ein strukturiertes Nachsorgeangebot (angelehnt an -> Brain-Checkverfahren der DGUV e.V. / -> alternative systematische GKV-Nachsorgeangebote in Onkologie und bei Stoffwechselerkrankungen) durch die GKV bei MeH und anderen schwerstbetroffenen Menschen nicht sozialrechtlich vorgesehen?

    Die Frage wurde eingereicht über die AG Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Sollte ein solches Nachsorgeangebot für eine bedarfsgerechte Versorgung nötig und nur im Wege einer sozialrechtlichen Verpflichtung umsetzbar sein, sprechen wir GRÜNE uns dafür aus, eine entsprechende Regelung im SGB V zu treffen

    DIE LINKE.

    MeH sind nach Auffassung der LINKEN vom Behinderungsbegriff der verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention mit ihren Teilhaberechten voll umfasst. Daher muss diesen Menschen auch der bedarfsgerechte Zugang zu allen erforderlichen Leistungen sowie Beratungsmöglichkeiten gemäß der Eingliederungshilfe gesichert und Mehrbedarfe finanziert werden. Das heißt auch, alle Eingliederungshilfeträger und die EUTB müssen die erforderliche neurokompetente Expertise erlangen. Dafür sind die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, einschließlich der erforderlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote. Auch eine fachliche Begleitung als Fallmanagement ist wichtig. Möglich wäre, den Kompetenzbereich der EUTB dahingehend zu erweitern, eine fachliche Fallbegleitung trägerübergreifend zu einzuleiten. Wenn die Fallbegleitung im Rahmen der EUTB oder über Assistenzleistungen organisiert wird, soll dies auch über das SGB IX finanziert werden.

    CDU und CSU

    Konkreten strukturierten Nachsorgeangeboten für gesetzlich Krankenversicherte stehen CDU und CSU offen gegenüber. Das gilt insbesondere für die Methoden, die zu einer Verbesserung der Diagnostik und Therapie von Menschen mit einer Schädelhirnverletzung führen. Die gesetzlich Krankenversicherten haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine dem medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechende Krankenbehandlung, die notwendig und zweckmäßig ist und die wirtschaftlich erbracht wird. An diesem Grundsatz wollen wir festhalten. Damit die Behandlung nach neuesten Erkenntnissen geschehen und immer weiter verbessert werden kann, fördern wir Forschungsvorhaben im Gesundheitsbereich mit hohen Summen


    Außerdem wollen wir an dem Anspruch von Versicherten auf ein Versorgungsmanagement insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche gemäß § 11 Absatz 4 SGB V festhalten. Die Krankenhausbehandlung sollte auch künftig das Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang in die Versorgung nach einer Krankenhausbehandlung gem. § 39 Absatz 1a SGB V umfassen. Am Entlassmanagement in der stationären Rehabilitation werden wir festhalten.

    SPD

    Leider können wir die zusätzlichen Fragen Ihrer Untergliederung nicht beantworten.

    In den vergangenen Wahljahren ist die Zahl der bei uns eingehenden Wahlprüfsteine immer weiter angestiegen. Wir freuen uns über das Engagement und das Interesse vieler Verbände, das damit zum Ausdruck gebracht wird. Allerdings war und ist es uns kaum noch möglich, die vielen Anfragen und die z.T. sehr umfangreichen Fragenkataloge zu bewältigen.

    Vor diesem Hintergrund haben wir uns gemeinsam mit anderen Parteien im Bundestagswahlkampf 2021 auf ein geändertes Verfahren und auf die Einhaltung bestimmter Kriterien, zu denen die Beschränkung auf jeweils 8 Fragen gehört, verständigt. Wir haben u.a. auf unserer Website darüber informiert.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

    FDP

    Die FDP beantwortete die Fragen der AG Teilhabe "im Zusammenhang". Diese Antwort wurde unter Frage 1 online gestellt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 6

    Warum wird die GKV bei schwerer und schwerster Betroffenheit nicht verpflichtet, frühzeitig das Angebot von nachgehenden allbegleitung/Teilhabeplanverfahren einzuleiten, um relevante Träger auf deren Anteile an individuellen Maßnahmen der Rehabilitation und sozialen Teilhabe frühzeitig hinzuweisen?

     

    Die Frage wurde eingereicht über die AG Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Die GKV ist Rehabilitationsträger im Sinne des SGB IX, sofern sie bestimmte Leistungen erbringt. Sie ist daher zur Durchführung eines Teilhabeplanverfahrens verpflichtet, wenn Leistungen mehrerer Träger benötigt werden. Während einer medizinischen Rehabilitation werden nur äußerst selten Leistungen anderer Träger benötigt, so dass die Bedingung nicht erfüllt ist. Ein Teilhabeplan muss erst dann erstellt werden, wenn am Ende der Reha klar ist, welche Leistungen danach benötigt werden und diese beantragt werden. Bei der Frage, ob dieses Verfahren sinnvoll ist, muss der Wunsch nach schnellen Verfahren gegen die Selbstbestimmung der Betroffenen abgewogen werden. Die Selbstbestimmung wird durch die Notwendigkeit eines Antrags, der auch von Bevollmächtigten oder Betreuer*innen gestellt werden kann, betont. Wir GRÜNE werden prüfen, ob es ergänzend sinnvoll ist, bestimmten Reha-Trägern die Möglichkeit einzuräumen, von sich aus, bzw. auf Empfehlung von Reha-Einrichtungen, nachgehende Leistungen zu veranlassen.

    DIE LINKE.

    Die Bestimmung der GKV zu Voraussetzungen, Inhalt und Qualität der sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen nach § 43 Abs. 2 SGB V sind nach Einschätzung der LINKEN zu eng gefasst. Sie sind nicht nur auf medizinische Gründe beschränkt, sondern zielen auch einseitig auf eine Verkürzung der stationären Behandlungsdauer, nicht auf soziale Teilhabe und gelten zudem nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Die Krankenkasse ist zudem nicht verpflichtet, selbst diese eingeschränkten Leistungen zu erbringen. Eine gesetzliche Verpflichtung der GKV, als Reha-Träger auch Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung aufzulegen, hält DIE LINKE für sinnvoll. In einem stärker auf soziale Teilhabe ausgerichteten Verständnis der medizinischen Rehabilitation sieht DIE LINKE ein Potential zur Qualifizierung des Teilhabeplanverfahrens nach SGB IX.

    Hier verweisen wir auf die Antwort zu Frage 4 und auf die Hinweise zum Entlassmanagement in der Antwort zu Frage 5.

    Antwort Frage 4:

    Im Bereich der medizinischen, aber auch der beruflichen Rehabilitation müssen aus unserer Sicht die Träger in den gesetzlichen Sozialversicherungen noch viel intensiver zusammenarbeiten als zuvor. Denn dies ist im Sinne des im Neunten Sozialgesetzbuch bereits geregelten Teilhabeplan-, Gesamtplan- und Bedarfsfeststellungsverfahrens. Der Übergang von der medizinischen Rehabilitation über die Nachsorge bis hin zur beruflichen Rehabilitation sollte keine Lücken aufweisen. Deshalb werden CDU und CSU die medizinische und berufliche Rehabilitation als wichtige Instrumente stärken und die Leistungsfähigkeit der Versicherten – nach Krankheit oder Unfall – wiederherstellen. Wir setzen uns auch für eine bessere Verzahnung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation ein. Bereits während der medizinischen Rehabilitation müssen die möglicherweise bestehenden Notwendigkeiten einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation berücksichtigt und frühzeitig entsprechende Maßnahmen vorbereitet werden. Gerade dann, wenn es zwischen medizinischer und beruflicher Rehabilitation zu einem Wechsel des Reha-Trägers kommt. Arbeitgeber, Werks- und Betriebsärzte sind bei Bedarf eng einzubinden.

    Antwort Frage 5:

    Im Bereich der medizinischen, aber auch der beruflichen Rehabilitation müssen aus unserer Sicht die Träger in den gesetzlichen Sozialversicherungen noch viel intensiver zusammenarbeiten als zuvor. Denn dies ist im Sinne des im Neunten Sozialgesetzbuch bereits geregelten Teilhabeplan-, Gesamtplan- und Bedarfsfeststellungsverfahrens. Der Übergang von der medizinischen Rehabilitation über die Nachsorge bis hin zur beruflichen Rehabilitation sollte keine Lücken aufweisen. Deshalb werden CDU und CSU die medizinische und berufliche Rehabilitation als wichtige Instrumente stärken und die Leistungsfähigkeit der Versicherten – nach Krankheit oder Unfall – wiederherstellen. Wir setzen uns auch für eine bessere Verzahnung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation ein. Bereits während der medizinischen Rehabilitation müssen die möglicherweise bestehenden Notwendigkeiten einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation berücksichtigt und frühzeitig entsprechende Maßnahmen vorbereitet werden. Gerade dann, wenn es zwischen medizinischer und beruflicher Rehabilitation zu einem Wechsel des Reha-Trägers kommt. Arbeitgeber, Werks- und Betriebsärzte sind bei Bedarf eng einzubinden.

     

    SPD

    Leider können wir die zusätzlichen Fragen Ihrer Untergliederung nicht beantworten.

    In den vergangenen Wahljahren ist die Zahl der bei uns eingehenden Wahlprüfsteine immer weiter angestiegen. Wir freuen uns über das Engagement und das Interesse vieler Verbände, das damit zum Ausdruck gebracht wird. Allerdings war und ist es uns kaum noch möglich, die vielen Anfragen und die z.T. sehr umfangreichen Fragenkataloge zu bewältigen.

    Vor diesem Hintergrund haben wir uns gemeinsam mit anderen Parteien im Bundestagswahlkampf 2021 auf ein geändertes Verfahren und auf die Einhaltung bestimmter Kriterien, zu denen die Beschränkung auf jeweils 8 Fragen gehört, verständigt. Wir haben u.a. auf unserer Website darüber informiert.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

    FDP

    Die FDP beantwortete die Fragen der AG Teilhabe "im Zusammenhang". Diese Antwort wurde unter Frage 1 online gestellt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 7

    Die wichtigste Berufsgruppen für MeH sind in den Jahren nach der stationären Behandlung die ambulant tätigen Neuropsycholog:innen. Wie können Ihrer Meinung nach Anreize geschaffen werden, um zu einer diesbezüglich bedarfsgerechten, auch regional erreichbaren Versorgung zu kommen?

    Die Frage wurde eingereicht über die AG Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Mögliche Anreize sehen wir GRÜNE in einer besseren, auch die Erreichbarkeit einbeziehende, Bedarfsplanung, einer attraktiveren Vergütung sowie kooperativen, patient*innenorientierten Versorgungsstrukturen.

    DIE LINKE.

    Frage 7 und 8 werden zusammen beantwortet. Die heutige Bedarfsplanung ist gerade bei den Subspezialisierungen der ärztlichen Fachrichtungen zu ungenau. So existieren zwar Informationen, wo neuropsychologische Praxen zu finden sind (z.B. durch die jeweiligen kassenärztlichen Vereinigungen oder die Gesellschaft für Neuropsychologie), aber es wird kein Bedarf ermittelt und auch nicht versucht, eine bedarfsdeckende Versorgung und bedarfsorientierte Verteilung der spezialisierten Praxen zu erreichen. Anhand von Erfahrungen und Einzelfallberichten bezweifeln wir, dass die Versorgung den Bedarf deckt. DIE LINKE will diese Versorgungsplanung passgenau machen und dabei deutlich mehr Subspezialisierungen einbeziehen. Der Bedarf muss wissenschaftlich ermittelt und auf dieser Basis Versorgungslücken ausgezeichnet werden, die über eine bessere Bedarfsplanung geschlossen werden können. Gerade für spezialisierte Behandlung wie die neuropsychologische Therapie müssen auch ambulante Angebote von Krankenhäusern stärker die Versorgung durch Praxen ergänzen. Falls es wie erwartet eine großflächige Unterversorgung gibt, müssen bereits im Studium die entsprechenden Lehrinhalte aufgewertet werden. Das neugestaltete Studium der Psychotherapie wird momentan in den Hochschulen eingerichtet und erlaubt hier die Stärkung neuropsychologischer Inhalte.

    CDU und CSU

    CDU und CSU werden dafür sorgen, allen Bürgerinnen und Bürgern einen wohnortnahen und möglichst barrierefreien, sowie auch einen digitalen Weg zur ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung zu ermöglichen. Das gilt selbstverständlich auch für den Zugang zu ambulant tätigen Neuropsychologinnen und Neuropsychologen. Wir wollen uns auch künftig dafür einsetzen, die bereits mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeleitete Reduzierung der Wartezeit auf eine notwendige ambulante Behandlung weiter voranzutreiben. Um die Patientinnen und Patienten genau dort gut zu erreichen, wo der Bedarf hoch ist, setzen wir nach wie vor auf eine Bedarfsplanung, die von flexiblen Instrumenten und sachgerechten Lösungen vor Ort geprägt ist. Dort wo es notwendig ist, sollte die Zahl der Sitze erhöht werden. Außerdem wollen wir an den bereits vorhandenen Instrumenten zur Stärkung bestimmter Facharztgruppen, etwa im Bereich der Neuropsychologie festhalten. So könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen dort, wo der Bedarf besteht, etwa die Umstellung auf einen neuropsychologischen Behandlungsschwerpunkt bei Übernahme oder Neugründung einer psychotherapeutischen Praxis fördern. Hier kommt § 105 SGB V zur Anwendung.

    SPD

    Leider können wir die zusätzlichen Fragen Ihrer Untergliederung nicht beantworten.

    In den vergangenen Wahljahren ist die Zahl der bei uns eingehenden Wahlprüfsteine immer weiter angestiegen. Wir freuen uns über das Engagement und das Interesse vieler Verbände, das damit zum Ausdruck gebracht wird. Allerdings war und ist es uns kaum noch möglich, die vielen Anfragen und die z.T. sehr umfangreichen Fragenkataloge zu bewältigen.

    Vor diesem Hintergrund haben wir uns gemeinsam mit anderen Parteien im Bundestagswahlkampf 2021 auf ein geändertes Verfahren und auf die Einhaltung bestimmter Kriterien, zu denen die Beschränkung auf jeweils 8 Fragen gehört, verständigt. Wir haben u.a. auf unserer Website darüber informiert.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

    FDP

    Die FDP beantwortete die Fragen der AG Teilhabe "im Zusammenhang". Diese Antwort wurde unter Frage 1 online gestellt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 8

    Weiß Ihre Partei, wieviel Neuropsycholog*innen diagnostisch und vor allem auch therapeutisch in Deutschland stationär und ambulant tätig sind, nachdem vor 10 Jahren die Leistung der ambulanten Neuropsychologie im einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) implementiert wurde? Ist das bedarfsgerecht?

    Die Frage wurde eingereicht über die AG Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Wir GRÜNE sind für eine bedarfsgerechte Versorgung aller Patient*innen Ende 2020 waren 8355 Ärzt*innen in der Fachrichtung Neurologie tätig. Ein bereits 2008 veröffentlichtes Gutachten von IGES hat gezeigt, dass sich die die Fallzahl im Bereich der Neurologie im betrachteten Zeitraum von 10 Jahren verdoppelt hat. Fachverbände gehen von einem weiteren Anstieg aus. Ob das Angebot an geeigneten Leistungserbringer*innen diesem Bedarf entspricht, muss überprüft werden.

    DIE LINKE.

    Detailscharfe und belastbare Angaben liegen dazu nach unserer Kenntnis nicht vor. Die Gesellschaft für Neuropsychologie gibt die Zahl ihrer Mitglieder mit 1.500 an, was nur einen Anhaltspunkt bietet. Die Frage der Bedarfsgerechtigkeit kann daher nicht valide beantwortet werden.  

    CDU und CSU

    In der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung definiert, insbesondere zu den Verhältniszahlen, also zu der Anzahl der Einwohner pro Ärztin oder Arzt bzw. Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, den räumlichen Planungsbereichen oder zu den regionalen Besonderheiten, die ein Abweichen vom bundeseinheitlichen Rahmen begründen. Auf dieser Grundlage stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Bedarfspläne auf, die den Stand und den Bedarf an ärztlicher Versorgung darstellen sollen. Diesen Entscheidungsträgern auf der Landesebene kommt ebenfalls die Aufgabe zu, eine Über- bzw. eine Unterversorgung festzustellen. Auch hierfür gibt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Bedarfsplanungsrichtlinie einen Rahmen vor. An dieser grundsätzlichen Systematik wollen wir festhalten. Dort wo es notwendig ist, könnte die Zahl der Sitze erhöht werden. Hier sollten aber einheitliche Maßstäbe angesetzt werden, so wie es die Bedarfsplanungsrichtlinie vorsieht.

    SPD

    Leider können wir die zusätzlichen Fragen Ihrer Untergliederung nicht beantworten.

    In den vergangenen Wahljahren ist die Zahl der bei uns eingehenden Wahlprüfsteine immer weiter angestiegen. Wir freuen uns über das Engagement und das Interesse vieler Verbände, das damit zum Ausdruck gebracht wird. Allerdings war und ist es uns kaum noch möglich, die vielen Anfragen und die z.T. sehr umfangreichen Fragenkataloge zu bewältigen.

    Vor diesem Hintergrund haben wir uns gemeinsam mit anderen Parteien im Bundestagswahlkampf 2021 auf ein geändertes Verfahren und auf die Einhaltung bestimmter Kriterien, zu denen die Beschränkung auf jeweils 8 Fragen gehört, verständigt. Wir haben u.a. auf unserer Website darüber informiert.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

    FDP

    Die FDP beantwortete die Fragen der AG Teilhabe "im Zusammenhang". Diese Antwort wurde unter Frage 1 online gestellt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 9

    Einleitung: EUTB als Beratungsstelle „Eine für Alle“ und der Träger der Eingliederungshilfe decken die BEDARFE der MeH nicht ab, weil Neurokompetenz nicht vorhanden und gesichert ist. MeH zeichnen sich u.a. durch nicht sichtbare Behinderungen aus. Neurologische Fachkenntnisse sind unerlässlich.

    Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass einzelne EUTBs und ALLE! Träger der Eingliederungshilfe über eine neurokompetente Expertise verfügen bzw. darin geschult werden, um MeH in der Komplexität der Folgen im Rehabilitations- und Teilhabeprozess kompetent beraten oder entscheiden zu können?

    Die Frage wurde eingereicht über die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Die Aufgabe der EUTB ist, Menschen mit Behinderungen durch das System der Teilhabeleistungen zu lotsen und zu begleiten. Dieses System funktioniert unabhängig von konkreten Diagnosen, weil Menschen mit unterschiedlichen Diagnosen die gleichen oder sehr ähnliche Lebenssituationen und Unterstützungsbedarfe haben. Daher halten wir GRÜNE das Prinzip „eine (Beratungsstelle) für Alle“ für gelungen. Es ist auch wichtig für ein wohnortnahes Beratungsangebot.

    Dennoch kann es hilfreich sein, wenn bestimmte Beratungsstellen zusätzlich zur allgemeinen EUTB auch eine spezialisierte Beratung für bestimmte Personengruppen anbieten.

    Wir teilen Ihre Einschätzung, dass viele Träger der Eingliederungshilfe besser qualifiziertes Personal für die Bedarfsermittlung benötigen. Deshalb werden wir uns gegenüber den dafür zuständigen Ländern und Kommunen dafür einsetzen.

    DIE LINKE.

    Wir wollen die Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) finanziell wie personell langfristig und barrierefrei ausstatten. Insbesondere Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sollen als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Berater*innen tätig sein. Die Antragsverfahren zur Mittelbewilligung müssen vereinfacht werden. MeH sind nach Auffassung der LINKE vom Behinderungsbegriff der verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention mit ihren Rechten auf Teilhabe voll umfasst. Daher muss diesen Menschen auch der bedarfsgerechte Zugang zu den erforderlichen Leistungen sowie Beratungsmöglichkeiten gemäß der Eingliederungshilfe gesichert werden. Das heißt, alle Eingliederungshilfeträger und die EUTB müssen auch die erforderliche neurokompetente Expertise erlangen. Dafür sind die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, einschließlich der erforderlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten.

    CDU und CSU

    CDU und CSU haben die Finanzierung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung dauerhaft gesichert und damit für die Träger der Beratungsangebote und ihre Beschäftigten langfristige Rechts- und Planungssicherheit geschaffen. Mit den EUTB können auch Beratungslücken für MeH geschlossen werden, soweit diese nicht bereits durch sehr lobenswerte Angebote wie die des Bundesweiten Netzwerks - Beratung für Menschen mit erworbener Hirnschädigung - oder der Hannelore-Kohl-Stiftung abgedeckt werden. Das hinter diesen Angeboten steckende ehrenamtliche Engagement begrüßen wir sehr.

    FDP

    Die EUTB haben sich grundsätzlich bewährt und stellen für viele Menschen wichtige Anlaufstellen dar. In der Praxis zeigt sich erwartungsgemäß, dass auch aufgrund des Peer-to-Peer-Prinzips nicht für alle sehr individuellen Beratungsbedarfe die Kompetenzen vorhanden sind. Gerade im Bereich der Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen sind die Bedarfe sehr speziell und erfordern entsprechende Beratungsstrukturen sowie auch die auf Neurokompetenz ausgerichteten Angebote der Leistungserbringer in der Fläche. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass sowohl das Angebot der Beratung als auch das der Leistungserbringer ausgeweitet wird, um in möglichst vielen Regionen im Interesse der Menschen mit Behinderung die Angebote zu ermöglichen.

    SPD

    Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung soll die Selbstbestimmung von Menschen mit drohenden Behinderungen stärken. Dafür haben wir uns im Zuge der BTHG-Reform eingesetzt. Ziel der EUTB ist ein niedrigschwelliges, also wohnortnahes und zeitnahes Angebot, dass v.a. lebensweltorientiert und offen für die Vielfalt der Leistungen ist. Zentrales Konzept der EUTB ist es, eine Beratungsmöglichkeit für alle Beeinträchtigungsformen zu sein.

    Die Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Jahresbericht 2020) hat deutlich gemacht, dass beim Personal noch Qualifizierungsbedarf besteht. Gegenüber den Trägern der Eingliederungshilfe, die in der Verantwortung der Länder liegen, weisen wir ebenfalls auf die Notwendigkeit von gut qualifiziertem Personal hin. Sinnvoll wäre es beispielsweise, dass ein Fortbildungsetat verpflichtend vorgeschrieben wird.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 10

    Anmerkung: MeH brauchen neben der neurokompetenten Beratung sehr häufig eine unabhängige Fallbegleitung. Gerade die nicht sichtbaren neurologischen Einschränkungen erfordern eine fachliche Begleitung im nachklinischen Rehabilitations- und Teilhabeprozess. MeH brauchen neben der neurokompetenten Beratung sehr häufig eine unabhängige Fallbegleitung. Gerade die nicht sichtbaren neurologischen Einschränkungen erfordern eine fachliche Begleitung im nachklinischen Rehabilitations- und Teilhabeprozess.

    Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass es fachliche Fallbegleitung (Kümmerer, Fallmanager:innen) und Beratung flächendeckend geben muss, die MeH bei Bedarf ab der Rehaklinik in der Nachsorge begleiten?

    Die Frage wurde eingereicht über die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Ja. Aus unserer Sicht sollte es künftig regelhaft bei bestimmten Fallkonstellationen den Anspruch auf eine*n Patientenlots*in geben. Durch diese Lots*innen sollen Patient*innen die nötige Hilfestellung erhalten.

    DIE LINKE.

    Eine fachliche Begleitung als Fallmanagement ist wichtig. Eine Möglichkeit wäre, den Kompetenzbereich der EUTB dahingehend zu erweitern, um hierüber eine fachliche Fallbegleitung trägerübergreifend zu ermöglichen. DIE LINKE will zudem flächendeckend die persönliche Assistenz stärken. Diese Teilhabeleistung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen soll bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig in allen Lebensbereichen nach bundesweit einheitlichen Kriterien ausgestaltet und durch Bundesmittel finanziert werden. Die Mitnahme persönlicher Assistenz muss auch in Vorsorge- und Reha-einrichtungen gesichert werden. Darüber hinaus sollte die Umsetzung des Leistungs-anspruchs auf Versorgungsmanagements nach § 11 Abs. 4 SGB V evaluiert und gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention verbessert werden.

     

    CDU und CSU

    Im Bereich der medizinischen, aber auch der beruflichen Rehabilitation müssen aus unserer Sicht die Träger in den gesetzlichen Sozialversicherungen noch viel intensiver zusammenarbeiten als zuvor. Denn dies ist im Sinne des im Neunten Sozialgesetzbuch bereits geregelten Teilhabeplan-, Gesamtplan- und Bedarfsfeststellungsverfahrens. Der Übergang von der medizinischen Rehabilitation über die Nachsorge bis hin zur beruflichen Rehabilitation sollte keine Lücken aufweisen. Wir werden prüfen, wie wir die Betreuung ab der Rehaklinik in der Nachsorge intensiver begleiten können. Deshalb werden wir als CDU und CSU die medizinische und berufliche Rehabilitation als wichtige Instrumente stärken und die Leistungsfähigkeit der Versicherten – nach Krankheit oder Unfall – wiederherstellen.

    FDP

    Wichtige Steuerungselemente in einer für den Patienten erfolgreichen Reha und Nachsorge sind die Berücksichtigung der individuellen Bedarfe und die Abstimmung der verschiedenen Leistungserbringer und -träger untereinander. Die Freien Demokraten sind der Auffassung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz hierbei die Verpflichtung vorgeben, personenzentriert zu handeln. Sofern also die fachliche Fallbegleitung sinnvoll erscheint, sollte sie den Betroffenen zur Verfügung stehen. 

    SPD

    Für Personengruppen mit bestimmten Bedürfnissen wie Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen ist die Gewährleistung einer längerfristigen Begleitung in vielen Fällen unabdingbar. Mit dem BTHG haben wir die Zusammenarbeit der Reha-Träger gestärkt. Bei trägerübergreifenden Leistungen ist ein Reha-Träger als „leistender Träger“ zuständig. Dieser Träger ist auch der kontinuierliche Ansprechpartner für den Betroffenen und muss koordinieren, dass die verschiedenen Leistungen der Reha-Träger nahtlos ineinandergreifen. Dabei wird mit dem Teilhabeplanverfahren ein trägerübergreifendes Fallmanagement erreicht. Der „leistende Träger“ soll dem Betroffenen eine feste Ansprechperson benennen. Außerdem soll der Träger eine langfristige Begleitung des Betroffenen gewährleisten. Ergänzend zu dem Fallmanagement der Reha-Träger wurde die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung aufgebaut und von uns verstetigt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 11

    Wie kann diese fachliche Fallbegleitung- und -beratung finanziert werden? Sind sie bereit, eine klare gesetzliche Grundlage für das Fallmanagement als Leistung bei besonderen Problemlagen zu schaffen (analog zu DGUV-Verfahren im SGB)?

    Die Frage wurde eingereicht über die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Grundsätzlich käme eine Regelung über das SGB V infrage. Da ein solches Case Management auch Leistungen aus anderen Sozialgesetzbüchern betreffen könnte, sollten auch diese Bereiche in die Finanzierung einbezogen werden.

    DIE LINKE.

    Wenn diese Begleitung im Rahmen der EUTB oder über Assistenzleistungen organisiert wird, dann soll dies über das SGB IX finanziert werden. Für bessere Leistungen des Versorgungsmanagements oder anderer Leistungen der Gesundheitsversorgung verbessert die Solidarische Gesundheitsversicherung die Basis. Wenn alle hier lebenden Menschen einzahlen, alle Einkommen verbeitragt werden, die Private in die Gesetzliche Krankenversicherung überführt und die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben wird, sind neben Beitragssenkungen auch Leistungsverbesserungen möglich.

    CDU und CSU

    Konkreten strukturierten Nachsorgeangeboten für gesetzlich Krankenversicherte stehen CDU und CSU offen gegenüber. Das gilt insbesondere für die Methoden, die zu einer Verbesserung der Diagnostik und Therapie von Menschen mit einer Schädelhirnverletzung führen. Die gesetzlich Krankenversicherten haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine dem medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechende Krankenbehandlung, die notwendig und zweckmäßig ist und die wirtschaftlich erbracht wird. An diesem Grundsatz wollen wir festhalten. Damit dies nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen kann, fördern wir Forschungsvorhaben im Gesundheitsbereich mit hohen Summen.
    Außerdem wollen wir an dem Anspruch von Versicherten auf ein Versorgungsmanagement insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche gemäß § 11 Absatz 4 SGB V festhalten. Die Krankenhausbehandlung sollte auch künftig das Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang in die Versorgung nach einer Krankenhausbehandlung gem. § 39 Absatz 1a SGB V umfassen. Am Entlassmanagement in der stationären Rehabilitation werden wir festhalten.

    Hier verweisen wir auch auf die Antwort zu Frage 4:

    Im Bereich der medizinischen, aber auch der beruflichen Rehabilitation müssen aus unserer Sicht die Träger in den gesetzlichen Sozialversicherungen noch viel intensiver zusammenarbeiten als zuvor. Denn dies ist im Sinne des im Neunten Sozialgesetzbuch bereits geregelten Teilhabeplan-, Gesamtplan- und Bedarfsfeststellungsverfahrens. Der Übergang von der medizinischen Rehabilitation über die Nachsorge bis hin zur beruflichen Rehabilitation sollte keine Lücken aufweisen. Wir werden prüfen, wie wir die Betreuung ab der Rehaklinik in der Nachsorge intensiver begleiten können. Deshalb werden wir als CDU und CSU die medizinische und berufliche Rehabilitation als wichtige Instrumente stärken und die Leistungsfähigkeit der Versicherten – nach Krankheit oder Unfall – wiederherstellen.

    FDP

    Die Freien Demokraten sind der Auffassung, dass die Fallbegleitung – falls notwendig – zur Verfügung stehen muss. Falls dies derzeit nicht durch bestehende Regelungen abgedeckt sein sollte beziehungsweise aufgrund von Schnittstellenproblematiken zwischen den unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern nicht eindeutig geregelt werden kann, sollte eine gesetzliche Klarstellung geprüft werden. Für den Betroffenen muss es zweitrangig sein, welcher Träger im Hintergrund für die Finanzierung zuständig ist.

    SPD

    Die SPD setzt sich für ein starkes Reha-System in Deutschland ein, in dem die Reha-Träger auf eine solide Finanzbasis bauen können. Für uns als SPD ist klar, dass auch in Zukunft die Versorgung mit medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen dem Bedarf folgen muss. Es gibt Fallkonstellationen, in denen weder Hausarzt noch Behandlerteam in der Lage sind die benötigten Informationen bereitzustellen, die anstehenden organisatorischen Schritte einzuleiten und zu begleiten oder sicherzustellen, dass notwendige bzw. zustehende Leistungen beantragt und gewährt werden. Diese Managementaufgabe geht aber weit über das hinaus, was Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Ein Case-Manager auf Rezept kann deshalb nicht die Lösung sein. Hier müsste zunächst geklärt werden, wie die Finanzierung durch die unterschiedlichen Finanzierungsverantwortlichen auf Dauer gesichert werden könnte. Möglicherweise könnten auch zunächst in einem Modellprojekt die Vorteile dieses Ansatzes belegt werden.

     

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 12

    Einleitung: MeH brauchen bedarfsorientierte Unterstützung zur Sicherung der Teilhabe, Inklusion, Selbsthilfe und Tertiärprävention. Dafür ist die Stärkung psychosozialer Gesundheitsressourcen und Gesundheitskompetenzen – sowie die Hilfe zur Selbsthilfe – unabdingbar.

    Eingeschränkte Mobilität und regionale Unterschiede führen für MeHs zu Chancenungleichheit. In Anlehnung an den § 65e SGB V müssen zusätzliche Hilfeangebote für MeH finanziert werden. Durch demografische Entwicklungen gibt es eine Zunahme an älteren MeHs. Wie werden Sie dieser Entwicklung begegnen?

    Die Frage wurde eingereicht über die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Der §65e SGB V ist aus unserer Sicht ein geeigneter Anknüpfungspunkt auch für ähnlich gelagerte Beratungsangebote. Wir GRÜNE können uns daher vorstellen, in ähnlicher Weise auch psychosoziale Beratungsangebote für MeH auszugestalten. In die Finanzierung solcher Angebote müssen neben der privaten Krankenversicherung soweit möglich auch Dritte einbezogen werden, soweit es um die Beratung in Fragen geht, die nicht zum Leistungsinhalt der Krankenversicherung gehören. Außerdem wollen wir eine gute Verknüpfung mit bereits bestehenden Angeboten.

    DIE LINKE.

    Inwieweit das Modell ambulanter Krebsberatungsstellen auf die Versorgung von MeH übertragbar ist, sollte wissenschaftlich untersucht werden. Als LINKE wollen wir keine weitere Zersplitterung von Beratungs- und Versorgungsleistungen. Wir wollen mehr aufsuchende Angebote nicht nur für ältere und alte Menschen. Diese Besuche wollen wir themenübergreifend mit Beratungsleistungen aus einer Hand verbinden und feste Ansprechpersonen, berechtigt, Unterstützung auch praktisch einzuleiten. Pflegestützpunkte und Sozialverbände könnten vermittelnde Plattformen sein. Auch spezialisierte Pflegekräfte können in der ambulanten Versorgung deutlich mehr Aufgaben übernehmen. Das Konzept der "Gemeindeschwester" ist erfolgreich erprobt und sollte weiterentwickelt und in die Fläche gebracht werden. Und auch in größeren Einrichtungen wie Polikliniken können Pflegekräfte erste Ansprechperson sein und im Fall-Management Verantwortung für die richtigen Behandlungswege übernehmen.

    CDU und CSU

    CDU und CSU werden sich dafür einsetzen, die gesundheitlichen Chancengleichheiten in Stadt und Land weiter auszubauen. Gerade hier braucht es Vernetzung der Akteure, die Themen akteurs- und altersübergreifend behandeln und sich abstimmen. Das Präventionsgesetz hat ausdrücklich zum Ziel, die gesundheitliche Chancengleichheit wirksam zu erhöhen. Wir sind deshalb der Auffassung, dass die Stärkung von Präventionsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Sicherung der Teilhabe, Inklusion, und Selbsthilfe nicht nur die gesundheitliche Chancengleichheit stärkt, sondern auch die Integration und Teilhabe aller in Deutschland lebenden Menschen unterstützt.

    FDP

    Für die Freien Demokraten sind Prävention und die Angebote der Selbsthilfe wichtige Instrumente. Inwieweit zusätzliche Hilfsangebote für MeH nach dem Vorbild beispielsweise der psychosozialen Krebsberatungsstellen ausgebaut werden sollten, sollte geprüft werden.

    SPD

    Die SPD setzt sich dafür ein, dass alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Wohnort, sozialer Herkunft, Art oder Schwere der Erkrankung gleichberechtigten, diskriminierungsfreien, barrierefreien und bedarfsorientierten Zugang zu den Leistungen unseres Gesundheitssystems haben. Die Versorgungsstrukturen in Stadt und Land - ob ambulant oder auch stationär – zu verbessern, ist eine fortlaufende gesundheitspolitische Aufgabe. Auch in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir Reformen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen auf den Weg gebracht. Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen können auf ein sehr vielfältiges und qualitativ hochwertiges Versorgungsspektrum innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung vertrauen. Die Einführung zusätzlicher Hilfeangebote, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und als versicherungsfremde Leistungen zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gehen würden, plant die SPD zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 13

    Die Finanzierung von Selbsthilfeangeboten (§ 20h SGB V) muss umgestaltet werden. Welche gesetzliche Förderung von Beratungsangeboten beabsichtigen Sie außerhalb der klassischen Selbsthilfe z.B. für regionale und überregionale Beratungsnetzwerke für MeH, gemeinnützige Stiftungen, gGmbHs zu schaffen?

    Die Frage wurde eingereicht über die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Wir GRÜNE wollen eine Weiterentwicklung der Finanzierung von Selbsthilfeangebote. Dabei müssen auch die von Ihnen dargestellten interessanten Vorschläge geprüft werden. Unser Anliegen ist es, vor allem auch kleineren Selbsthilfeangeboten weiterhin die notwendige Förderung zu gewähren.

    DIE LINKE.

    Wir wollen die Patienten-Selbsthilfe, gleich in welcher Trägerschaft, erheblich besser ausstatten und die Patientenvertretung in der Selbstverwaltung mittelfristig zu einer gleichberechtigten Stimme machen. Dafür müssen insbesondere die Gelder für die nichtprojektgebundene Arbeit aufgestockt werden - - nicht zuletzt, damit sie sich unabhängig von der Einflussnahme durch Politik, Krankenkassen und Industrie weiterentwickeln und wachsen kann. Die Förderung sollte langfristig angelegt werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Die Förderung der Selbsthilfe sehen wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an und fordern somit die verlässliche Finanzierung durch Steuermittel statt über Beitragsgelder. Beratung erhalten Patient*innen auch durch die Unabhängige Patientenberatung (UPD), die wir wieder in gemeinnützige Trägerschaft überführen und dauerhaft finanziell stärken wollen.

    CDU und CSU

    CDU und CSU stehen hinter den Selbsthilfe-Organisationen und werden diese weiter fördern. Die Rahmenbedingungen der Pauschalförderung werden wir auch künftig immer wieder überprüfen und dort, wo es notwendig ist, nachjustieren.

    FDP

    Die in § 20h SGB V geregelte kassenübergreifende Selbsthilfeförderung steht in der jetzigen Form außerhalb des Einflussbereichs der Politik, da diese im Rahmen der Selbstverwaltung der Kassen umgesetzt wird. Entsprechend sind viele Entscheidungen für die antragstellenden und abgelehnten Selbsthilfegruppen unbefriedigend. Neue Beratungsnetzwerke sind im Grundsatz zu begrüßen und eventuelle Fördermöglichkeiten sollten in der kommenden Wahlperiode geprüft werden.

    SPD

    Die Unterstützung der Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Kontaktstellen ist der SPD ein wichtiges Anliegen, denn sie sind eine unschätzbare und unverzichtbare Hilfe für viele Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen. Es ist der SPD zu verdanken, dass in den Verhandlungen zum Präventionsgesetz 2015 die Verdopplung der Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen durchgesetzt wurde. Die SPD sieht sich an der Seite der Selbsthilfe und wird sich, wo immer das möglich ist, für die weitergehende Unterstützung einsetzen. Die SPD plant jedoch keine Änderung an den Organisationsstrukturen der gesundheitlichen Selbsthilfe in Deutschland.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 14

    Einleitung: Neurokompetente Beratung und Fallbegleitung sind insb. für Kinder und Jugendliche mit erworbener Hirnschädigung sowie deren Familien notwendig, um im Entwicklungsverlauf Teilhabe im Alltag, aber auch in Schule und Beruf nicht nur kurz- sondern v. a. MITTEL- und LANGFRISTIG zu sichern!

    Wie werden Sie für betroffene Kinder und Jugendliche sicherstellen, dass diese Beratung und Begleitung im ambulanten, medizinischen, therapeutischen, pädagogischen, sozialen und rechtlichen Nachsorgebereich erhalten, um deren Teilhabe zu sichern?

    Die Frage wurde eingereicht über die BAG Nachsorge erworbener Hirnschäden bei Kindern und Jugendlichen.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Kinder und Jugendliche, die unter den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas oder anderer erworbener Hirnschäden leiden, haben häufig einen komplexen Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Aus unserer Sicht könnten Patientenlots*innen eine geeignete Möglichkeit sein, bei bestimmten Fallkonstellationen die nötige Beratung und Begleitung zu organisieren. Daher werden wir GRÜNE uns dafür einsetzen, dass solche Lots*innen im Bereich des SGB V implementiert werden. Dabei wollen wir darauf hinwirken, dass auch andere Leistungsbereiche jenseits des SGB V in den Blick genommen werden. Notwendig ist zudem der bedarfsgerechte Ausbau sozialpädiatrischer Zentren.

    DIE LINKE.

    MeH sind nach Auffassung der LINKEN vom Behinderungsbegriff der verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention mit ihren Rechten auf Teilhabe voll umfasst. Daher muss diesen Menschen auch der bedarfsgerechte Zugang zu allen Leistungen und Beratungsmöglichkeiten gemäß der Eingliederungshilfe gesichert werden. Das heißt, alle Eingliederungshilfeträger und die EUTB müssen auch die erforderliche neurokompetente Expertise erlangen. Dafür sind die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, einschließlich erforderlicher Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote. Hierfür könnte der Kompetenzbereich der EUTB erweitert werden. Wir wollen diese Beratungsstellen unbürokratisch so finanziell und personell ausstatten, dass sie ihre Beratungsdienste langfristig und barrierefrei anbieten können. Auch die Ressourcen Sozialpädiatrischer Zentren für ein Case-Management müssten ausgebaut werden. Im Teilhabeplanverfahren ist die Rolle der Eltern zu stärken und Ihr Bedarf zu berücksichtigen.

    SPD

    Kindern und Jugendlichen mit erworbener Hirnschädigung wollen wir trotz ihrer schweren Verletzung alle Zukunftschancen sichern. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass sie Zugang zu einer bestmöglichen Rehabilitation erhalten und ihre Teilhabe auch durch die Gewährleistung einer längerfristigen Begleitung gesichert wird. Mit dem Flexirentengesetz haben wir den Anspruch auf Leistungen zur Kinderrehabilitation und Nachsorge als Pflichtleistung der Deutschen Rentenversicherung fest gesetzlich verankert. Unser Ziel ist, die Inanspruchnahme von Kinder- und Jugendrehabilitation deutlich zu erhöhen.

    Mit dem BTHG haben wir die Zusammenarbeit der Reha-Träger gestärkt. Bei trägerübergreifenden Leistungen ist ein Reha-Träger als „leistender Träger“ zuständig. Dieser Träger ist auch der kontinuierliche Ansprechpartner für den Betroffenen und muss koordinieren, dass die verschiedenen Leistungen der Reha-Träger nahtlos ineinandergreifen. Dabei wird mit Teilhabeplanverfahren ein trägerübergreifendes Fallmanagement erreicht. Der „leistende Träger“ soll dem Betroffenen eine feste Ansprechperson benennen. Außerdem soll der Träger eine langfristige Begleitung des Betroffenen gewährleisten.

    CDU und CSU

    CDU und CSU werden dafür sorgen, allen Bürgerinnen und Bürgern einen wohnortnahen und möglichst barrierefreien Weg sowie auch einen digitalen Zugang zur ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung zu ermöglichen. Das gilt selbstverständlich auch für den Zugang für Kinder zur neurokompetenten Beratung und Fallbegleitung in der Nachsorge.

    FDP

    Gerade im Bereich der Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen sind die Bedarfe sehr speziell und erfordern entsprechende Beratungsstrukturen und sowie auch die auf Neurokompetenz ausgerichteten Angebote der Leistungserbringer in der Fläche. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass sowohl das Angebot der Beratung als auch das der Leistungserbringer ausgeweitet wird, um in möglichst vielen Regionen im Interesse der Menschen mit Behinderung die Angebote zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für Angebote für betroffene Kinder und Jugendliche.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 15

    Wie können diese neurokompetente Beratung und Fallbegleitung für betroffene Kinder und Jugendliche und deren Familien nach Ihrer Einschätzung finanziert werden?

    Die Frage wurde eingereicht über die BAG Nachsorge erworbener Hirnschäden bei Kindern und Jugendlichen.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Wir GRÜNE sehen hier vor allem das SGB V als Regelungs- und Finanzierungsbereich. Wenn möglich sollten nach unserer Auffassung ergänzend aber auch Finanzierungsgrundlagen in anderen Sozialgesetzbüchern geschaffen werden.

    DIE LINKE.

    DIE LINKE will zudem flächendeckend die persönliche Assistenz stärken. Diese Teilhabeleistung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen soll bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig in allen Lebensbereichen nach bundesweit einheitlichen Kriterien ausgestaltet und durch Bundesmittel finanziert werden. Die Mitnahme persönlicher Assistenz muss auch in Vorsorge- und Rehaeinrichtungen gesichert werden. Wenn die Fallbegleitung im Rahmen der EUTB oder über Assistenzleistungen organisiert wird, dann soll dies auch über das SGB IX finanziert werden. Darüber hinaus sollte die Umsetzung des Leistungsanspruchs auf Versorgungsmanagement nach § 11 Abs. 4 SGB V evaluiert und gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention verbessert werden. Für bessere Leistungen des Versorgungsmanagements oder anderer Leistungen der Gesundheitsversorgung verbessert die Solidarische Gesundheitsversicherung die Basis.

    SPD

    Die SPD setzt sich für ein starkes Reha-System in Deutschland ein, in dem die Reha-Träger auf eine solide Finanzbasis bauen können. So wollen wir beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung als Träger der Pflichtleistungen zur Kinderrehabilitation und Nachsorge deutlich stärken. Gleichzeitig ist festzustellen, dass das beschriebene Beratungs- und Fallbegleitungsangebot weit über das hinausgeht, was Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Finanzierungsverantwortlichen wäre insofern noch zu klären.

    CDU und CSU

    Die Beratung von Menschen mit erworbenem Hirnschaden erfordert vielfältige Kompetenzen, damit durch eine adressatengerechte Beratung passgenaue Therapie- und Hilfeangebote vermittelt werden können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass gerade die Voraussetzungen, nach denen Beratungsfachkräfte zum Einsatz kommen können, kontinuierlich auf diese Erfordernisse hin weiterentwickelt werden. Die Finanzierung ist im Wesentlichen vom Kostenträger abhängig. Bei erworbenen Hirnschäden kann auch die Pflegeversicherung die Beratung finanzieren. Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über die Familienversicherung in der Pflegeversicherung abgesichert.

    FDP

    Grundsätzlich haben sich die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB) bewährt und stellen für viele Menschen und Familien wichtige Anlaufstellen dar. In der Praxis zeigt sich erwartungsgemäß, dass auch aufgrund des Peer-to-Peer-Prinzips nicht für alle sehr individuellen Beratungsbedarfe die Kompetenzen vorhanden sind. Für den Bedarf für Kindern und Jugendlichen sollten nach Ansicht der Freien Demokraten auch entsprechende Beratungsangebote auch bezüglich der Neurokompetenz ausgebaut werden. Wichtige Anlaufstellen könnten hier auch die Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) darstellen. Hier befürworten wir einen stärkeren Ausbau in der Fläche in allen Bundesländern. Der Auftrag der SPZ sollte zudem stärker auf eine direkte und umfassende Behandlung ausgeweitet werden und nicht länger nur auf Diagnose und Koordinierung der Behandlung reduziert sein.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 16

    Die im letzten Koalitionsvertrag formulierte Zielstellung, Grundrechte von Kindern gesetzlich zu verankern, wurde nicht erfüllt. Was konkret wollen Sie tun, um Grundrechte für Kinder gesetzlich adäquat zu verankern? Wie sollen Grundrechte von Kindern mit erworbenen Hirnschädigungen gestärkt werden?

    Die Frage wurde eingereicht über die BAG Nachsorge erworbener Hirnschäden bei Kindern und Jugendlichen.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Kinder müssen sich bestmöglich und frei entfalten können. Dabei haben sie ein Recht auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinder sind Menschen mit eigenen Bedürfnissen, die es zu erkennen und zu stärken gilt. Wir GRÜNE werden sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommen und maßgeblich berücksichtigt werden. Deshalb müssen starke Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz. Die grüne Bundestagsfraktion hat dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht: dserver.bundestag.de/btd/19/105/1910552.pdf. Die Forderung nach Kinderrechten in die Verfassung bezieht sich selbstverständlich auf alle Kinder.

    DIE LINKE.

    Kinder mit erworbenen Hirnschäden sind vor allem auch Kinder, deren Rechte mit der Aufnahme von Kinderrechten ebenfalls gestärkt werden. Die Rechte von Kindern auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung müssen ins Grundgesetz aufgenommen werden. Unsere Bundestagsfraktion hat in den vergangenen Wahlperioden wiederholt entsprechende Initiativen ergriffen und damit auch Druck aufgebaut. Das Vorhaben der Bundesregierung zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ist gescheitert. Dieses Scheitern ist eine Chance, da die von der Bundesregierung gewählte Formulierung keine Stärkung der Kinderrechte beinhaltete und mit dieser Formulierung gar ein Rückfall hinter den erreichten Status Quo drohte. Damit auch die Rechte von Kindern mit erworbenen Hirnschäden gestärkt werden, ist es wichtig, das eine Formulierung im Grundgesetz den Dreiklang von Schutz, Förderung und Beteiligung beinhaltet. Auf dieser Basis würde das materielle Recht gestärkt werden aus dem sich weitere Gesetzesanpassungen ergeben z.B. in Hinblick auf Inklusion oder Armut.

    SPD

    Wir Sozialdemokrat*innen werden starke Kinderrechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung und den Vorrang des Kindeswohls im Grundgesetz verankern. Wir wollen die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für Verfassungsänderungen organisieren und werden deshalb geeignete Formulierungen für Kinderrechte im Grundgesetz prüfen und die richtige Stelle im Grundgesetz finden. Wir wollen starke Kinderrechte als Leitbild für unsere Gesellschaft. Zuletzt hat die Corona-Pandemie gezeigt, wie wichtig sichtbare Kinderrechte im Grundgesetz wären. Deshalb wollen wir auch in unserer wichtigsten Wertesammlung eindeutig nachlesbar regeln, dass in Verwaltungen, Gerichten und Parlamenten die Bedürfnisse, Interessen und Wünsche junger Menschen besonders berücksichtigt werden.

    Die Bereitstellung von Dienstleistungen und Infrastruktur für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen erfolgt zum allergrößten Teil auf kommunaler Ebene. Wir setzen uns dafür ein, dass dies auf die Ausrichtung und Qualität der Leistungen keinen Unterschied machen darf. Wir werden die Bedürfnisse der Betroffenen, Schnittstellenprobleme und Lösungen auf der Grundlage des neuen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen klären.

    CDU und CSU

    CDU und CSU wollen Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass auch bei einer Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz der Erziehungsauftrag und die Erstverantwortung der Eltern unangetastet bleibt. Hierfür haben wir uns bei den entsprechenden Verhandlungen mit aller Konsequenz eingesetzt. Eine entsprechende Formulierung und Einigung mit der SPD konnte in dieser Legislaturperiode jedoch nicht erreicht werden.

    Wir legen Wert darauf, die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu achten, zu schützen und das Wohl des Kindes angemessen zu berücksichtigen. Gleichzeitig muss deutlich sein, dass die Erstverantwortung der Eltern unberührt bleibt und die Rechte der Eltern bestmöglich abgesichert werden. Träger des Erziehungsrechts sind und bleiben die Eltern. Der Staat sollte nur eine ergänzende und nachgeordnete Funktion haben, die nur ausnahmsweise dort zum Tragen kommt, wo die Erziehung durch die Eltern ausfällt.

    FDP

    Wir Freie Demokraten erkennen an, dass sich in den mehr als siebzig Jahren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes unsere Perspektive auf Kinder erheblich verändert hat. Diese Entwicklung sollte auch vom Grundgesetz selbst nachvollzogen werden. Für uns ist dabei wichtig, dass sich der Staat niemals als stiller Miterzieher in die Familie einmischen darf, indem er die „richtige“ Erziehung durchsetzt, sondern nur dann eingreift, wenn das Kindeswohl objektiv in Gefahr ist. Eine Neuregelung sollte Kinder als Grundrechtsträger ins Zentrum stellen und nicht nur den staatlichen Schutzauftrag und eine Pflicht zur Förderung über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinaus noch einmal einseitig betonen. Zudem sollte das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen, die es unmittelbar betrifft, „besonders“ berücksichtigt werden. Wichtig ist uns auch, dass Kinder in Verfahren, die sie selbst betreffen, entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife angehört werden müssen.  

    Eine Neuregelung würde auch die Grundrechte von Eltern und Kindern mit erworbenen Hirnschädigungen entsprechend stärken. Für uns Freie Demokraten war die Änderung unseres Grundgesetzes im Jahr 1994 wegweisend, als der Artikel 3 Absatz 2 um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“, ergänzt wurde. Und auch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns zur Teilhabe und Inklusion für alle Menschen.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 17

    Wie wird Ihre Partei gewährleisten, dass schwerstbetroffene Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH) auch zukünftig NICHT in ihrem Wahlrecht bezüglich des Versorgungsortes eingeschränkt werden?

    Die Frage wurde eingereicht über den Selbsthilfeverband FORUM-GEHIRN.

    SPD

    Das Selbstbestimmungsrecht der*s Patienten*in ist verfassungsrechtlich geschützt und steht für uns im Mittelpunkt medizinischer Entscheidungen. Dieses Recht beinhaltet nach unserem Verständnis auch die Wahl des Versorgungsortes. Der Wille der*s Patienten*in steht über der Entscheidung der Ärzte. Das ändert sich auch nicht bei schwerstbetroffenen Menschen mit erworbenen Hirnschäden. Wenn sie nicht ansprechbar sind, gilt – falls vorhanden – der niedergeschriebene oder in anderer Form nachweisbar geäußerte Wille der Patient*innen oder ihr vermuteter Wille, der mithilfe der Angehörigen ermittelt werden muss. Wir halten an dieser Regelung fest und haben keine Pläne, sie zu ändern.

    CDU und CSU

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    FDP

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    DIE LINKE.

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 18

    Wie werden Sie verhindern, dass schwerstbetroffene MeH die sich in ihrer Häuslichkeit versorgen lassen zukünftig NICHT zu Sozialhilfeempfängern werden?

    Die Frage wurde eingereicht über den Selbsthilfeverband FORUM-GEHIRN.

    SPD

    In den Fällen einer drohenden Abhängigkeit vom Sozialamt unterscheiden wir, ob es sich um Hilfe zur Pflege oder um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt. Wir wollen, dass die Kosten der medizinischen Behandlung und Pflege vollständig von den Krankenkassen und die Kosten sonstiger notwendiger Pflege von der von uns angestrebten Pflegevollversicherung übernommen werden. Beim Lebensunterhalt möchten wir die finanzielle Unabhängigkeit vom Sozialamt durch andere auskömmliche Leistungen wie Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente erreichen, die im Einzelfall geprüft werden.

    CDU und CSU

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    FDP

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    DIE LINKE.

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 19

    Welche Maßnahmen wollen Sie treffen, damit das Gesundheitssystem und die Selbstverwaltung patientenzentrierter wird?

    Die Frage wurde eingereicht über den Selbsthilfeverband FORUM-GEHIRN.

    SPD

    An vorderster Stelle muss die Rolle der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen muss verteidigt werden. Denn die Selbstverwaltung und die Unabhängigkeit der Krankenkassen vom Staat sind wichtige Faktoren im Qualitätswettbewerb der medizinischen Versorgung.  In den letzten Jahren konnten wir durch unsere parlamentarische Arbeit die Versuche des Bundesgesundheitsministeriums, die Fachaufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss zu erlangen und somit die Selbstverwaltung zu beenden, erfolgreich abwehren. Die Erhaltung der Selbstverwaltungsstrukturen im Gesundheitswesen sowie die Stärkung der Bürgerpartizipation und der Teilnahme der Patient*innen an den Entscheidungsprozessen sind die Basis für die Akzeptanz der notwendigen Korrekturen in der Gestaltung der medizinischen Versorgung und für ihre am Wohl der Patient*innen orientierte bedarfsorientierte Planung. Hierfür wäre möglicherweise eine zielorientierte Anbindung der Selbstverwaltung an eine ganzheitliche bedarfsorientierte, sektorenübergreifende Planung der Versorgung unter verstärkter Beteiligung der Patient*innen sinnvoll, wodurch eine patientenzentrierte Versorgung und Planung gesichert wäre.

    CDU und CSU

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    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    FDP

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    DIE LINKE.

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    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 20

    Welche Reformen der Selbstverwaltung, insbesondere des Gemeinsamen Bundesausschuss, wollen Sie in der nächsten Legislaturperiode erreichen?

    Die Frage wurde eingereicht über den Selbsthilfeverband FORUM-GEHIRN.

    SPD

    Wir setzen uns seit Jahren für die Stärkung der Rechte der Patient*innen im G-BA ein, die mit einem Stimmrecht verbunden sind.

    CDU und CSU

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    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    FDP

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    DIE LINKE.

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 21

    Wie werden Sie gewährleisten, dass sich durch die neue Heilmittelverordnung die therapeutische Versorgungssituation der schwerstbetroffenen MeH und chronisch Erkrankten nicht verschlechtert?

    Die Frage wurde eingereicht über den Selbsthilfeverband FORUM-GEHIRN.

    SPD

    Wir planen keinen Abbau der Leistungen bei der Versorgung der schwerstbetroffenen MeH oder chronisch Erkrankten. Im Gegenteil: Wir wollen mit der Einführung einer Bürgerversicherung und einer Pflegevollversicherung den Zugang zu medizinischen Innovationen erweitern und die Qualität der Versorgung verbessern.

    CDU und CSU

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    FDP

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    DIE LINKE.

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.

    Frage 22

    Welche gesetzlichen Ansprüche wird Ihre Partei schaffen, damit schwerstbetroffene MeH und anderweitig neurologisch schwerstbehinderte Menschen die komplexen Leistungen eines Medizinischen Zentrums für Erwachsene Menschen mit Behinderungen (MZEB) nach §132c und §43b SGB V in Anspruch nehmen können?

    Die Frage wurde eingereicht über den Selbsthilfeverband FORUM-GEHIRN.

    SPD

    Uns liegen keine Erkenntnisse zu Schwierigkeiten rechtlicher Natur für Erwachsene Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu den neu geschaffenen Zentren und bei der Kostenübernahme für Teamleistungen für schwerstbetroffene MeH und anderweitig neurologisch schwerstbehinderte Menschen vor. Aus diesem Grund planen wir keine Einführung neuer Ansprüche. Sollten Schwierigkeiten rechtlicher Natur beim Zugang zu diesen Zentren bestehen, werden wir diese prüfen und die Lücken schließen. Denn diese Zentren wurden gerade für schwerstbetroffene Erwachsene mit erworbenen Hirnschäden und anderweitig neurologisch schwerstbehinderte Erwachsene geschaffen.

    CDU und CSU

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    FDP

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    DIE LINKE.

    Antwort auf diese Frage noch nicht eingegangen. Unverzüglich nach Eingang wird an dieser Stelle ergänzt.

    AfD

    Uns war es leider nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine fristgerecht zu beantworten und bitten dies zu entschuldigen.

    So wichtig Ihr Anliegen ist, so sehr ist es auch zu spezifisch für ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl. Die Grundlage für alle Antworten auf Wahlprüfsteine werden in den Wahlprogrammen gelegt. Parteien arbeiten programmatisch strategisch und grundsätzlich, denn sie sollen die „großen Linien“ für die konkrete politische Arbeit vorgeben. Diese Facharbeit findet dann über die Fraktionen in den Parlamenten statt.

    Deswegen bieten wir Ihnen an, dass Sie sich an unseren Bundesfachausschuss 8 – Gesundheit – oder an die neue Fraktion und dort den Arbeitskreis Gesundheit wenden. Sowohl der Bundesfachausschuss als auch der Arbeitskreis stehen für einen fachlichen Austausch jederzeit bereit.