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Das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung, Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG

Im September 2020 wurde der Gesetzgebungsprozess zum GKV-IPReG abgeschlossen. Mit dem neuen Gesetz verändern sich die Ansprüche der dauerhaft intensiv-pflege Bedürftigen grundlegend. Dadurch werden sich auch die Lebensumstände für die schwerst pflegebedürftigen Menschen grundlegend wandeln.

Gerade bei der Wahl der Betroffenen an welchem Ort sie sich zukünftig versorgen lassen wollen, werden zukünftig sehr unterschiedliche Verfahren und Folgen geknüpft werden.

Das Web-Seminar gibt zunächst einen Überblick über die konkreten Veränderungen. Dabei werden sowohl die unterschiedlichen Verfahren als auch die unterschiedlichen Ausgestaltungen der Ansprüche betrachtet werden. Im Anschluss werden die möglichen Veränderungen für die Teilhabe der Betroffenen und deren sozialem Umfeld skizziert werden.

Abschließend werden für die Betroffenen und deren Angehörige konkrete Informationen zur Unterstützung und Begleitung in den neuen Verfahren mitgeteilt werden.

Referent:innen:
Sebastian Lemme
Selbsthilfeverband FORUM – GEHIRN

Prof. Dr. rer. medic. habil. Martina Hasseler
Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin sowie habilitierte Rehabilitationswissenschaftlerin

Thomas Schmitt-Schäfer
transfer – unternehmen für soziale innovation

Zielgruppe:              
Betroffene Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und ihre Angehörigen, Praktiker:Innen der ambulanten und stationären Nachsorge, Therapeut:innen, Sozialarbeiter:innen

Datum und Ort:
Mittwoch, 19.05.2021, bundesweit über Zoom

Seminarzeiten:         
17:00 – 18:30 Uhr

 

> zur Anmeldung
  • ICAL (Download Kalendereintrag)602 B

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