Arbeitsgemeinschaft

§ 1
Präambel

Arbeitsgemeinschaft Teilhabe
Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung

  1. Die Arbeitsgemeinschaft (AG) ist ein Zusammenschluss von Organisationen, deren Aufgabe und Arbeit die Hilfe für Menschen mit erworbenem Hirnschaden einschließlich Apallischem Syndrom (Wachkoma) ist.

    Diese Menschen bedürfen oft lebenslanger Hilfe und Förderung, wegen der spezifischen Einschränkungen im Erleben, Denken und Handeln durch
     
    • eine kompetente Beratung und Begleitung Betroffener und deren Angehöriger, auch nach abgeschlossener Akutversorgung und Rehabilitation, einschließlich einer existentiellen Absicherung,
    • angemessene medizinische Versorgung und Rehabilitation, Heil- und Hilfsmittel sowie ambulante neuropsychologische Begleitung auf der Grundlage der individuellen Bedürftigkeit,
    • Hilfe zur Eingliederung, Langzeitrehabilitation, schulische und berufliche Rehabilitation
       
  2. Ziele der AG sind
    • die Umsetzung einer gezielten Rehabilitation und systematischen, durchgängigen Nachsorge für Menschen mit erworbenem Hirnschaden einschließlich der Menschen im Apallischen Syndrom (Wachkoma) im Sozial- und Gesundheitswesen und einer daraus abgeleiteten langfristigen oder lebenslangen Regelversorgung sowie
    • die Schaffung eines eigenen Status für Menschen mit erworbenem Hirnschaden:
       
  3. Der Zusammenschluss in der AG hat den Zweck, Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen, zu bündeln, gemeinsam weiter zu entwickeln und die neuen Einsichten dazu im Sozial- und Gesundheitswesen durchzusetzen. Die Grundlagen für Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen zur Nachsorge sollen erarbeitet, in praktische Vorschläge umgesetzt und in anderen Fachkreisen, bei Kostenträgern, in der Öffentlichkeit und in der Politik bekannt gemacht werden. Öffentlichkeitsarbeit ist daher wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der AG.
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