Schriftliche Anfrage an den Bayerischen Landtag
Versorgungssituation der Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen in
Bayern
Am 28. Februar und 1. März 2019 fand in Regensburg der 13. Nachsorgekongress statt. Um die vom der Veranstaltung ausgehenden Impulse für Bayern aufzugreifen, hat die Regensburgerin Margit Wild, Landtagsabgeordnete und Mitglied der interfraktionellen Arbeitsgruppe Inklusion, eine Schriftliche Anfrage über die Versorgungssituation der Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen in Bayern an den Landtag gerichtet.
Frau Margit Wild, SPD, fragte die Staatsregierung:
1. Kann ein Fallmanagement phasenübergreifend für die spezifischen Bedarfe der Menschen mit erworbener Hirnschädigung (Kinder- u. Jugendliche, Menschen im erwerbsfähigen Alter, Ältere, leicht, schwer und schwerstbehinderte Betroffene) in Bayern bereits umgesetzt werden?
2a.Bestehen in ausreichendem Maße Einrichtungen für jüngere schwerstbetroffene MeH (Phase F) wie Angebote für Langzeitrehabilitation oder Langzeitpflege damit die Betroffenen nicht in Alten- und Pflegeheimen untergebracht werden müssen?
2b. Werden die MZEBs (Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung nach §119 c SGB V) für die Versorgung schwerstbehinderter Menschen mit erworbener Hirnschädigung geöffnet?
2c. Bestehen bayernweit flächendeckend ausreichend ambulant und/oder teilstationäre Rehaplätze, um wohnortnah Kinder- und Jugendliche (MeH), MeH im erwerbsfähigen Alter, Ältere MeH (geriatrische Patienten) zu versorgen?
3a. Existieren flächendeckend (in städt. und ländl. Gebieten) Angebote durch Einrichtungen oder Personen, die sich der spezifischen ambulanten Nachsorge von neurologischen Patienten und Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen widmen (nachgehende Maßnahmen der neurologischen Rehabilitation, Nachsorgezentren)?
3b. Bestehen ausreichend Angebote mit spezifischer Neurokompetenz für ambulantes (betreutes) und stationäres (einrichtungsbezogenes) Wohnen für MeH?
3c. Ist eine Zunahme der ambulanten neuropsychologischen Therapie zu verzeichnen, so dass eine Versorgung wohnort- und zeitnah erfolgen kann und welche Wartezeiten bestehen?
4.a. Gibt es Beratungseinrichtungen mit spezifischer Kompetenz für Menschen mit erworbener Hirnschädigung?
4.b. Wie sind diese erkennbar?
5a. Existieren in Bayern stationäre neurologische Rehabilitationseinrichtungen für Kinder- und Jugendliche mit erworbener Hirnschädigung und welche sind das?
5b. Bestehen flächendeckend und damit wohnortnah interdisziplinäre ambulante Reha- Einrichtungen für diese Kinder/Jugendlichen, auch mit ausreichenden Ressourcen für die psychologische Begleitung von Geschwistern und Eltern?
5c. Greift die Versorgung im Rahmen der SPZ nach § 119a SGB V in Bayern auch für Kinder und Jugendliche mit erworbenen Hirnschädigungen und bestehen ausreichend Ressourcen für ein langfristig angelegtes und kontinuierliches multidisziplinäres Setting?
6a. Ist eine Verzahnung der Angebote mit der schulischen Ausbildung möglich?
6b. Gibt es unterstützende Prozesse, wie Informationen und Beratung im Umgang mit individuellen hirnschädigungsbedingten Problemen und in der Ausgestaltung von individuellen Hilfen für die Schulen und Lehrer bereitgestellt werden kann?
6c. Erfolgt inklusive Beschulung und welche personellen Ressourcen sind hier verfügbar?
7a. Welche spezifischen Angebote der beruflichen Rehabilitation und Wiedereingliederung für Menschen mit erworbener Hirnschädigung gibt es wo in Bayern?
7b. Welche Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbMs) und Tagesförderstätten (TAFs) in Bayern halten spezielle Förderangebote für Menschen mit erworbener Hirnschädigung vor?
Dowloaden Sie hier die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild, SPD, vom 27.09.2018 an die Staatsregierung.