Resolution

#Teilhabe# am Leben in der Gemeinschaft und in der Arbeitswelt muss auch für Menschen mit erworbener Hirnschädigung und ihre Angehörigen zur Normalität werden.

Downloaden Sie hier die Resolution.

6. Nachsorgekongress der Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung:
Hirnverletzung - die stille Epidemie! Wie kann Inklusion gelingen?


Resolution

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und in der Arbeitswelt muss auch für Menschen mit erworbener Hirnschädigung und ihre Angehörigen zur Normalität werden.

Ca. 800.000 Menschen, darunter sehr viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind von einem erworbenen Hirnschaden betroffen. Das sind zirka 1% der Bevölkerung - und jährlich 50.000 bis 80.000 „Neuzugänge“.

Die akute und rehabilitative Anfangsbehandlung dieser Menschen ist oft sehr gut. Die nachgehende individuelle Weiterversorgung und Unterstützung der Wiedereingliederung im Lebensumfeld des bzw. der Betroffenen ist aber in der Regel unzulänglich.

Wegen der komplexen und individuellen neuropsychologischen Folgen der Hirnschädigung sind die Betroffenen oft in Selbstversorgung, Selbstregulation und Anpassungsfähigkeit beeinträchtigt und deshalb auf langfristige individuelle Behandlung und Begleitung angewiesen. Teilhabedefizite müssen frühzeitig erkannt und fachkundige sowie flexible individuelle Interventionen in der realen Lebenswelt des/der Betroffenen angeboten werden. Dazu gehören Maßnahmen der schulischen/beruflichen Re-Integration, des selbständigen oder strukturiert unterstützten Wohnens und fördernde tagesstrukturierende Maßnahmen.

Durch den Verzicht auf die weitere Förderung von Teilhabe und Inklusion wird die Wirksamkeit der gesamten vorherigen Versorgungskette in Frage gestellt. Dieses stellt aus gesellschaftlicher Sicht eine Ressourcenverschwendung dar und ist unethisch.

Die Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung als Interessenvertreter der Betroffenen fordert:
 

  • die Berücksichtigung und offizielle Anerkennung der besonderen #Bedarfe# von Menschen mit erworbener Hirnschädigung im Sozialrecht und in der Gesundheitsberichterstattung,
  • den ungehinderten Zugang zu individuell bedarfsgerechten Teilhabeleistungen ohne zeitliche Verzögerung und bürokratische Hürden,
  • ein frühzeitiges partizipatives Planen der individuellen Maßnahmen zum Erreichen von Teilhabe und Inklusion schon mit Beginn der neurologischen Behandlungs- und Rehakette,
  • eine trägerübergreifend verbindliche Festlegung der dafür notwendigen Therapieleistungen (sozialräumig erreichbare Komplex- und Einzeltherapien in vernetzter teilhabeorientierter Form), dazu gehört auch eine flächendeckende Verfügbarkeit der ambulanten neuropsychologischen Behandlung,
  • eine am Bedarf orientierte, ausreichend lange und ausreichend intensive sowie zielorientierte Durchführung von Interventionen zur Heilung, Kompensation, Anpassung und Vermeidung von Verschlimmerung,
  • ein unabhängiges, individuelles, sachkundiges Fall- und Versorgungsmanagement zur Koordination der nachgehenden Leistungen und zur Überwindung der Hemmnisse an Schnittstellen im gesamten Versorgungssystem,
  • eine anbietende, aufsuchende fachkundige Beratung der Betroffenen und ihres sozialen Umfeldes,
  • gesetzliche Regelung der Finanzierung von Beratung, Teilhabeplanung und Fallmanagement als trägerübergreifende Schwerpunktaufgabe aller Leistungsträger,
  • und ein regelmäßiges, kritisches Hinterfragen der erreichten Teilhabe- und Inklusionssituation des/der Einzelnen und Anpassung an neue Entwicklungen.


Wir erwarten neben der Erfüllung dieser Forderungen eine Verwirklichung der Menschenrechte nach der UN-BRK und ein konsequentes Umsetzen des SGB IX und seines Teilhabeparadigmas!

Verabschiedet von den Mitgliedern der AG Teilhabe
und den Teilnehmern des 6. Nachsorgekongresses
am 2. März 2012, Berlin