Wahlprüfsteine im Überblick

Beratung von Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Beratung soll vielfältiger und umfassender werden: Beratungsleistungen der Träger, #unabhängige Beratung#, Peer-Beratung für die Bedarfsermittlung sowie die Feststellung der #Teilhabe# und Gesamtplanung. Die Regelungen erscheinen zu wenig aufgefächert und voneinander abgegrenzt, da die Rehabilitationsträger andere (leistungsrechtliche) Beratungsaufgaben haben als zum Beispiel Peer-Berater. Es muss gelingen, eine wirkliche Teilhabeberatung schon in der Klinik/Rehaklinik zu beginnen und dann barrierearm für den Betroffenen weiter zu entwickeln.

  • Wie wird „Neurokompetenz“ als spezifische Fachkompetenz seitens der #Kostenträger# in der Beratung von Menschen mit erworbenem Hirnschaden gesichert?
  • Wie wird diese Beratung finanziert?
  • Wer haftet bei Fehlberatung i.R. der unabhängigen Beratung?
  • Wie stellt sich die Politik vor, dass bereits in der Akutklinik die Planung der Teilhabe auch durch Beratung gesichert, finanziert und qualitativ gut zur Verfügung gestellt wird?
     

Bedarfsfeststellung für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Bei der Bedarfsfeststellung geht es um das Verfahren zur Feststellung der Leistungsbedarfe im Rahmen des Teilhabe- und Gesamtplanes.

  • Wie wird sichergestellt, dass das Verfahren durch die Länder bundeseinheitlichen Kriterien entspricht?
  • Folgt die Bedarfsfeststellung in Teilhabe- und Gesamtplanung dem bio-psycho-sozialen Modell der #ICF# in allen Dimensionen? Auch in der #Eingliederungshilfe#?
  • Werden soziale und kulturelle Aspekte in der Teilhabe- und Gesamtplanung berücksichtigt?
  • Ist die Bedarfsfeststellung trägerübergreifend gültig und bindend?
  • Warum gibt es keine unabhängige Schiedsstelle? Betroffene sind oftmals nicht in der Lage, einen langen Kampf für ihr Recht zu führen.
     

Fallbegleitung für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Die Versorgung von Menschen mit erworbener Hirnschädigung erfordert bei Schwerbetroffenen und besonderen Problemlagen fast regelhaft eine durchgängige Fallbegleitung.

  • Wie wird im gegliederten Versorgungssystem diese Leistung der Fallbegleitung gewährleistet?
  • Wie wird Fallbegleitung mit medizinischer, neuropsychologischer, pflegerischer und sozialer Neurokompetenz ermöglicht?
  • Wie wird die Fallbegleitung/das Fallmanagement („Kümmerer“) für den Einzelfall finanziert?
  • In den #BAR#-Empfehlungen zur #Phase E# ist ein neurokompetentes Fallmanagement als Leistung für MeH (und andere) vorgesehen. Wo sehen Sie die gesetzliche Grundlage dafür?
  • Sind Sie bereit, eine klare gesetzliche Grundlage für das Fallmanagement als Leistung bei besonderen Problemlagen zu schaffen?
     

Regionale Angebote und Strukturen für Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Die Teilhabe von Menschen mit erworbener Hirnschädigung erfordert regional im konkreten Sozialraum des Betroffenen individuelle und flexible Leistungsangebote und Strukturen, die bislang vielfach (noch) nicht verfügbar sind.

  • Wie wird sichergestellt, dass in Kürze ein ausreichendes Angebot von mobiler und sonstiger ambulanter neurologischer #Rehabilitation# zur Verfügung steht, um Menschen mit schweren Hirnschädigungen in ihrem Lebensraum behandeln zu können?
  • Ist vorgesehen, die medizinische Rehabilitation der verschiedenen Träger zu flexibilisieren, d.h. die Anwendungsmöglichkeiten vielfältiger und individueller zu gestalten? (Dies gilt bei Menschen mit erworbener Hirnschädigung in besonderem Maße für die gesetzliche Krankenversicherung, aber auch die gesetzliche Rentenversicherung).
  • Wie soll nach Ihrer Meinung sichergestellt werden, dass in den Regionen familienentlastende Dienste und sonstige Hilfen, Tagesförderung, gegliederte Wohnangebote, spezifische Arbeitsangebote auf dem allgemeinen und besonderen Arbeitsmarkt für MeH verfügbar sind?
  • Wie ist sichergestellt, dass in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe bei Bedarf ein interdisziplinäres Team aus neurokompetenten Pädagogen, Pflegekräften, Psychologen, Therapeuten und Ärzten für MeH zur Verfügung steht?
  • Wer trägt die Verantwortung für die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit, wenn im Einzelfall Strukturen und Angebote regional fehlen?
  • Wer kontrolliert und sanktioniert - mit welchen Mitteln - die Leistungsträger, wenn sie in ihrer regionalen Planungs- und Leistungsverantwortung für MeH im Gesamten und im Einzelfall versagen?
  • Warum sind z.B. die gemeinsamen regionalen Arbeitsgemeinschaften der Träger und der Landespolitik nach §12 (2) SGB IX (alt) für MeH bislang in keinem Land wirklich aktiv geworden?
  • Werden regionale Arbeitsgemeinschaften für die Gestaltung der Versorgung für MeH als geeignetes Mittel angesehen, um die regionalen Angebote für MeH zu planen und die Strukturverantwortung im Sinne Artikel 26 UN-BRK zu übernehmen. Welche Alternativen sehen Sie dazu?
  • Es liegen zwei umfangreiche Ausarbeitungen zur Phase E der neurologischen Rehabilitation vor (BAR, 2013; #DVfR#, 2014). Wie wird nach Ihrer Meinung sichergestellt, dass beim Bedarfsfeststellungsverfahren auch solche Hilfen erfasst werden, die in der Region noch nicht vorhanden sind? Wie wollen Sie das konkret umsetzen?
     

Kompetenz für die Versorgung von Menschen mit erworbenem Hirnschaden

Als Querschnittsthema ist eine neurokompetente Versorgung von MeH von enormer Bedeutung. Der neurowissenschaftliche Fortschritt der letzten Jahrzehnte könnte bei einer hinreichenden Berücksichtigung im Versorgungsalltag von MeH deren Situation deutlich verbessern. Es gibt fachliche Evidenzen, die bislang nicht umgesetzt werden.

  • Wie wird sichergestellt, dass in den Bereichen der nachgehenden Versorgung die Besonderheiten der schweren erworbenen Hirnschädigungen kompetent, d.h. hinreichend qualifiziert berücksichtigt werden?
  • Ist Ihnen bekannt, dass in jedem Jahr 50.000-70.000 Menschen jeden Alters eine schwergradige neue Hirnschädigung erleiden?


Die AG Teilhabe, die Betroffenen und deren Angehörigen freuen sich auf Ihre Antworten.

Bedenken Sie bitte: 2 bis 2,5 Millionen Menschen - betroffene MeH und deren Angehörigen - stellen zusammen etwa 4 - 5 % der potentiellen Wählerschaft dar. Schon 2013 haben die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine (Fragenkatalog und Antworten finden sich unter ) aufmerksame und angeregte Diskussionen nach sich gezogen.

Gewählt werden die Parteien, die sich für die Belange ihrer Bürger einsetzen, und die Belange von Menschen mit erworbenen Hirnschäden und ihrer Angehörigen sind komplex. Morgen kann JEDER betroffen sein, wie die Schicksale öffentlicher Persönlichkeiten zeigen

Dowloaden Sie hier die Wahlprüfsteine zur Situation von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH) als PDF-Datei.