Wahlprüfsteine im Überblick in leichter Sprache

Beratung von Menschen mit erworbener Hirn·schädigung

Viele Menschen mit Hirn·schädigung brauchen Unterstützung. Am Arbeitsplatz, beim Wohnen, im Alltag. Die Menschen wissen aber oft nicht: Welche Hilfen gibt es? Welche Hilfen brauche ich? Wie komme ich an die Hilfen?
Die Menschen müssen sich dann beraten lassen.
Menschen mit Hirn·schädigung werden von verschiedenen Stellen beraten. Zum Beispiel von Vereinen und Selbsthilfe·gruppen. Das ist dann eine #unabhängige Beratung#.
Beratung gibt es auch bei den Stellen, die die Hilfen leisten. Zum Beispiel Beratung durch eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Beratung gibt es auch bei den Stellen, die die Hilfen bezahlen. Zum Beispiel bei der Krankenkasse oder beim Sozialamt.
Menschen mit Hirn·schädigung können sich zu verschiedenen Zeiten beraten lassen. Zum Beispiel in der #Akut·klinik#. Direkt nach dem Unfall oder der Erkrankung.
Die Menschen können sich auch später in der Reha-Klinik beraten lassen. Oder in der Zeit nach der Reha-Klinik. Diese Zeit nennt man #Phase E# der #Rehabilitation#.
Es gibt also verschiedene Arten von Beratung. Das ist gut.
Manchmal arbeiten aber die beratenden Stellen nicht richtig zusammen. Das ist schlecht.
Manche Berater kennen sich gut mit Hirnschädigungen aus. Ein anderes Wort dafür ist: Die Berater sind #neuro·kompetent#.
Manche Berater sind aber nicht neuro·kompetent. Diese Berater beraten nicht so gut. Manchmal auch falsch.

  • Alle Berater müssen sich gut mit Hirnschädigungen auskennen. Was will Ihre Partei dafür tun?
  • Wer soll die neuro·kompetente Beratung bezahlen?
  • Manchmal wird falsch beraten. Wer soll bei unabhängiger Beratung dann den Schaden ersetzen?
  • Schon in der Akut·klinik soll zur #Teilhabe# beraten werden. Was will Ihre Partei dafür tun? Wer soll diese Beratung bezahlen? Wie soll kontrolliert werden, ob die Beratung gut ist?
     

Bedarfs·fest·stellung für Menschen mit erworbener Hirn·schädigung

Viele Menschen mit erworbener Hirnschädigung brauchen Hilfen. Zum Beispiel beim Waschen und Anziehen. Oder Begleitung auf dem Weg zur Arbeit. Mit diesen Hilfen können sie dann gut leben.
Diese Hilfen kosten viel Geld. Nicht jeder hat so viel Geld. Dann zahlt der #Kostenträger# das Geld. Zum Beispiel das Sozialamt.
Der Kostenträger zahlt nur dann, wenn die Hilfen wirklich notwendig sind: Der Kostenträger fragt den Mensch mit Behinderung: Welche Hilfen brauchen Sie? Der Kostenträger entscheidet dann: Braucht dieser Mensch wirklich diese Hilfen?
Das nennt man #Bedarfs·fest·stellung#.
Manchmal sagt der Kostenträger: Diese Hilfe bezahle ich nicht. Weil auch ohne diese Hilfe ein gutes Leben möglich ist.
Der Mensch mit Behinderung kann dann dagegen klagen. Das ist aber anstrengend. Besonders für Menschen, die nicht ganz gesund sind. Besser: Es gibt eine #Schieds·stelle#.
Der Kostenträger muss sich bei der Bedarfs·fest·stellung an Regeln halten. Viele Kostenträger halten sich an die Regeln der #ICF#.
Die ICF ist ein Buch. In der ICF steht: Ein Mensch mit Behinderung braucht nicht nur Therapie. Ein Mensch mit Behinderung braucht auch Hilfe im Alltag. Und Hilfen zur Teilhabe. Zum Beispiel: Um sich mit Freunden zu treffen.
In der ICF steht auch: Ein Mensch mit Behinderung braucht eine #barriere·freie Umwelt#. Dann ist die Behinderung nicht so schlimm.

  • Jedes Bundesland hat andere Regeln zur Bedarfs·fest·stellung. Soll es Regeln geben, an die sich alle Bundesländer halten müssen?
  • Sollen die Kostenträger die #Bedarfe# so beschreiben, wie es in der ICF steht? Soll auch das Sozialamt die Bedarfe nach der ICF beschreiben?
  • Soll bei der Bedarfs·fest·stellung wichtig sein: Aus welcher #Kultur# kommt der Mensch? Wie hat er vor der Hirn·schädigung gelebt?
  • Es gibt in Deutschland sieben verschiedene Kostenträger. Manchmal bekommt ein Mensch mit Hirn·schädigung einen neuen Kostenträger. Soll der neue Kostenträger sich an die alte Bedarfs·fest·stellung halten müssen?
  • Manchmal ist der Mensch mit Behinderung mit der Bedarfs·fest·stellung unzufrieden. Soll es dafür unabhängige Schieds·stellen geben?
     

Fall·begleitung für Menschen mit erworbener Hirn·schädigung

Bei einer schweren Hirn·schädigung sind viele unterschiedliche Hilfen notwendig. Manchmal braucht man dann einen #Fall·begleiter#.
Ein Fall·begleiter kümmert sich: Bekommt der Mensch die Hilfen, die notwendig sind? Passen die Hilfen gut zueinander?
In Deutschland gibt es einen Verein der Kostenträger. Der Verein heißt #BAR#.
Die BAR sagt: Man soll ein Gesetz machen. In dem Gesetz soll stehen: Wenn ein Mensch mit einer Hirn·schädigung viele Hilfen braucht, bekommt er einen Fall·begleiter bezahlt.
Die BAR sagt auch: Man soll ein Gesetz für Menschen in der Phase E der Rehabilitation machen. Das ist die Zeit, wo die Menschen wieder zuhause leben, aber noch Unterstützung brauchen. In dem Gesetz soll stehen: Menschen mit Hirn·schädigung brauchen auch in der Phase E einen Fall·begleiter.

  • In den verschiedenen Phasen der Rehabilitation wechseln manchmal die Kostenträger. Direkt nach dem Unfall oder der Krankheit ist meist die Krankenkasse der Kostenträger. Später gibt es dann oft andere Kostenträger. Wie soll in diesem System Fall·begleitung organisiert werden?
  • Wer soll für die Fall-Begleitung eines bestimmten Menschen mit Hirn·schädigung bezahlen?
  • Fall·begleiter für Menschen mit Hirn·schädigung brauchen: #medizinische Neuro·kompetenz#, #pflegerische Neuro·kompetenz#, #soziale Neuro·kompetenz#. Was will Ihre Partei dafür tun?
  • Die BAR empfiehlt, ein Gesetz zu machen: Menschen mit Hirn·schädigung und besonderen Problemen bekommen neuro·kompetente Fall·begleiter bezahlt. Ist Ihre Partei für so ein Gesetz?
  • Die BAR empfiehlt, ein Gesetz zu machen: Menschen mit Hirn·schädigung in Phase E der Rehabilitation bekommen neuro·kompetente Fall·begleiter bezahlt. Ist Ihre Partei für so ein Gesetz?
     

Regionale Angebote und Strukturen für Menschen mit erworbener Hirn·schädigung

Menschen sollen nach einer Hirnschädigung alle notwendigen Hilfen am Wohnort bekommen. Die Menschen müssen nämlich sonst in eine andere Gegend ziehen. Oder sehr weit fahren. Besser ist: Es gibt Angebote vor Ort.
In vielen Städten und Gegenden gibt es aber zu wenig Hilfen für Menschen mit erworbener Hirn·schädigung. Es fehlen Wohnungen und Arbeitsplätze. Es fehlen Fachleute, die sich mit Hirn·schädigung gut auskennen. Zum Beispiel: neuro·kompetente Ärzte, neuro·kompetente Therapeuten; neuro·kompetente Teams in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
In Deutschland gibt es einen Verein der Kostenträger. Der Verein heißt BAR. In Deutschland gibt es auch einen Verein der Kostenträger und der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Der Verein heißt #DVfR#.
Beide Vereine haben Papiere herausgegeben. In beiden Papieren geht es um die Phase E.
Beide Vereine sagen: Bei der Bedarfs·fest·stellung muss der Kostenträger jede notwendige Hilfe beschreiben. Auch wenn es diese Hilfe vor Ort nicht gibt.

  • Was will Ihre Partei tun, damit es am Wohnort alle notwendigen Hilfen für Menschen mit Hirn·schädigung gibt?
  • Wer soll sich darum kümmern, dass es am Wohnort alle notwendigen Hilfen für Menschen mit Hirn·schädigung gibt?
  • Was will Ihre Partei tun, damit es mehr #mobile ambulante Rehabilitation# gibt?
  • Will Ihre Partei die medizinische Rehabilitation besser an die Bedürfnisse des einzelnen Menschen anzupassen? Zum Beispiel Hilfen der Krankenkasse und der Rentenkasse.
  • Einrichtungenfür Menschen mit Behinderung müssen Menschen mit erworbener Hirn·schädigung gut helfen können. Dazu brauchen die Einrichtungen ein Team neuro·kompetenter Fachleute. Was will Ihre Partei dafür tun?
  • Es kann passieren: Ein Mensch mit Hirn·schädigung braucht bestimmte Hilfen. Der Mensch bekommt aber diese Hilfen nicht. Diese Hilfen gibt es nämlich nicht da, wo der Mensch wohnt. Wer soll kontrollieren, ob der Kostenträger sich hier genug um Hilfen gekümmert hat?
  • Was soll passieren, wenn der Kostenträger sich zu wenig um Hilfen gekümmert hat?
  • Wird der Kostenträger dann bestraft?
  • Wie sollen die Strafen aussehen?
  • Bei der Bedarfs·fest·stellung sollen alle Bedarfe beschrieben werden. Nicht nur die Bedarfe, für die es am Wohnort des Menschen mit Behinderung bereits eine passende Hilfe gibt. Was will Ihre Partei dafür tun? Welche Ideen hat Ihre Partei dazu?
  • Warum haben die #regionalen Arbeits·gemeinschaften# nicht gut funktioniert?
  • Denkt Ihre Partei: Die regionalen Arbeits·gemeinschaften müssen nur besser arbeiten. Oder denkt Ihre Partei: Regionale Arbeitsgemeinschaften sind keine gute Idee.
  • Welche anderen Ideen hat Ihre Partei, damit die Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen alle Hilfen am Wohnort vorfinden?
     

Kompetenz für die Versorgung von Menschen mit erworbener Hirn·schädigung

Von Jahr zu Jahr weiß die Wissenschaft mehr über das Gehirn und über Hirn·schädigungen. Heute kann man viel besser als früher trotz einer Hirn·schädigung ein gutes Leben haben.
In manchen Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe weiß aber niemand von diesen neuen Erkenntnissen. Deswegen geht es den Menschen mit erworbener Hirn·schädigung dort nicht so gut, wie es eigentlich möglich ist.

  • Menschen mit erworbener Hirnschädigung sollen die Unterstützung erhalten, die heutzutage möglich ist. Wie kann man dafür sorgen?
  • Wussten Sie schon: In Deutschland verunglückt oder erkrankt alle zehn Minuten jemand so schwer, dass er danach eine schwere Hirn·schädigung hat.