Frage 11: Wie steht Ihre Partei zur schulischen, universitären und beruflichen Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit erworbener Hirnschädigung? Welche Maßnahmen zu einer Aufstockung der personellen, strukturellen und Sachmittelressourcen hält ihre Pa

BUNDESTAGSWAHL
22. September 2013


Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)
Für die Union haben das Wohl des Kindes und das Elternrecht oberste Priorität. Das Schicksal von hirngeschädigten Kindern liegt uns besonders am Herzen. Sie bedürfen individueller Förderung. Daher sollte aus Sicht von CDU und CSU die stärkere Einbeziehung behinderter Kinder in den Regelunterricht dem Ansatz „So viel Integration wie möglich - so viel separate Förderung wie nötig“ folgen.

Freie Demokratische Partei (FDP)
Die Möglichkeit zur vollständigen #Teilhabe# in allen Bereichen des Lebens ist das Hauptziel einer demokratischen und liberalen Gesellschaft. Zwei Bereiche sind uns in diesem Zusammenhang ganz besonders wichtig: Bildung und Arbeit. Dabei gehen beide Bereiche Hand in Hand, denn wenn Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen und lernen, können beschäftigungshemmende Unsicherheiten und Vorbehalte gegenüber der Einstellung von Menschen mit Behinderung gar nicht erst entstehen. Dabei stellt die Inklusion von Kindern mit geistiger Behinderung besondere Anforderungen an alle Beteiligten. Die schwarz-gelbe Koalition hat mit der "Exzellenzinitiative Lehrerbildung" den Startschuss für die qualitative Verbesserung der Lehrerausbildung in Deutschland gegeben und unterstützt die Bemühungen der Länder, Aspekte der Inklusion und individuellen Förderung verstärkt bei der Qualifizierung von Pädagogen einzubeziehen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen hat der Bund keinerlei Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Inklusionsziele im Schulbereich. Dies trifft insbesondere auch auf Klassengröße und personelle Besetzung zu. Unsere Bemühungen zur Neuausrichtung des föderalen Zusammenwirkens von Bund und Ländern (Art. 91 b GG) wurden bislang seitens der Opposition im Bundesrat blockiert.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Die schulische Inklusion ist ein Menschenrecht aller Kinder mit Behinderung. Unser Maßstab ist hier die UN-Behindertenrechtskonvention. Daher ist die finanzielle Ausstattung zur Gewährleistung dieses Rechts sukzessive zur Verfügung zu stellen. Letztlich ist es Aufgabe der Länder, ihre jeweiligen Schul- und universitären Systeme so umzustellen, dass in einer angemessenen Frist sichergestellt wird, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet und ausgebildet werden können. Dies ist ein Prozess, der erst begonnen hat und den wir ausdrücklich unterstützen, denn er ist die Voraussetzung für berufliche Inklusion. Auch im Bereich der beruflichen Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit erworbener Hirnschädigung muss noch ein weiter Weg beschritten werden, damit Berufsausbildung nicht nur in Sondersystemen, sondern generell für alle im dualen System möglich wird.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Ein inklusives Bildungssystem von der Krippe bis zur Hochschule und ein inklusiv gestalteter Arbeitsmarkt sind zwei der wesentlichen Elemente zur Verwirklichung umfassender Teilhabe. Die Hauptverantwortung hierfür liegt bei den Ländern bzw. Arbeitgebern. Wir sind jedoch bereit, diese bei der Verwirklichung des Ziels zu unterstützen. Unter anderem deswegen fordern wir die Aufhebung des grundgesetzlich verankerten Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern in der Bildung.

DIE LINKE
DIE LINKE will das grundgesetzliche Verbot der Bildungszusammenarbeit zwischen Bund und Ländern (Kooperationsverbot) ohne Einschränkungen aufheben. Die Gemeinschaftsaufgabe Bildung soll grundgesetzlich verankert werden. (vgl. Antrag „Gemeinsam lernen - Inklusion in der Bildung endlich umsetzen“/BT-Drs: 17/11143). Nur, wenn auch der Bund seine Verantwortung für die Herstellung von Chancengleichheit im Bildungssystem wahrnimmt, kann es im deutschen Bildungssystem einen Paradigmenwechsel in Richtung Inklusion geben. Darüber hinaus fordert die LINKE ein umfassendes Gesetzesscreening, um alle Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene an inklusive Bildungsmaßstäbe anzupassen. Inklusion gelingt nur, wenn alle Barrieren (bauliche, kommunikative, administrative oder in den Köpfen) umfassend beseitigt werden. Deshalb fordert DIE LINKE ein Investitionsprogramm „inklusive Bildung“, um bestehende Bildungseinrichtungen schnellstmöglich barrierefrei umzugestalten. Dabei geht es um umfassende Barrierefreiheit, also auch um Verkehrswegeplanung, öffentlichen Nahverkehr sowie barrierefreie Kommunikation und Beratungsleistungen - unabhängig von der Behinderungsart.

DIE LINKE fordert, dass die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen inklusiv ausgerichtet wird. Dies ist im SGB VIII mit Rechtsanspruchscharakter anzusiedeln in Verbindung mit den im SGB IX festzuschreibenden #Anspruch# auf bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz und Hilfsmittel - auch über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss hinaus (BT-Drs. 17/7889).
Darüber hinaus werden eine Qualitätsoffensive für inklusive Bildung in der Aus- und Weiterbildung von Lehrenden in allen Bereichen sowie die Ausarbeitung vergleichbarer Standards für eine inklusive Schule gemeinsam mit allen Beteiligten (Schüler/-innen, Eltern, Behindertenverbänden, Gewerkschaften, der Wissenschaft usw.) benötigt.

DIE LINKE fordert, einen Rechtsanspruch des Kindes auf ganztägige und gebührenfreie inklusive Betreuung in Kindertageseinrichtungen, unabhängig vom sozialen Status der Eltern bundesgesetzlich festzuschreiben und dafür vergleichbare Mindestqualitätsstandards zu erarbeiten.

Es müssen wirksame Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen geschaffen sowie Mehrbedarfe für behinderungsbedingte Ausgaben berücksichtigt und vom BAföG abgedeckt werden.

Bei der beruflichen Inklusion muss die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Vorrang haben, hierfür bedarf es umfangreicher Maßnahmen und Veränderungen (Antrag Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung BT-Drs. 17/9758): Schaffung von Rahmenbedingungen für eine inklusive Arbeitswelt, Anhebung der Beschäftigungsquote und Ausgleichsabgabe, Förderungen langfristig und trägerübergreifend ausgestalten, einheitliche und kompetente Beratung und Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Wem die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zu ermöglichen ist oder bei eigenem Wunsch, müssen andere Angebote wie beispielsweise ein Platz in einer Werkstatt für behinderte Menschen geprüft werden. Die Übergänge sind flexibel zu gestalten und ein Rückkehrrecht ohne Verlust der erworbenen Ansprüche ist zu gewährleisten. Die Unterscheidung in „werkstattfähig“ und „nicht werkstattfähig“ muss aufgehoben und eine tarifliche Entlohnung gewährt werden.

Piratenpartei Deutschland
Für uns PIRATEN fängt Bildung nicht erst in der Schule an. Und wir sehen auch, dass sich viele Lehrer*innen und Erzieher*innen im Moment von den Anforderungen der Inklusion überfordert fühlen, unter anderem, weil die Schulen und Bildungseinrichtungen personell und strukturell nicht entsprechend ausgestattet sind. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert von den Staaten, inklusives Lernen für alle Kinder an Grund- und weiterführenden Schulen bereitzustellen, aber auch, dass erwachsene behinderte Menschen gleichberechtigten Zugang auf allen Ebenen des Bildungswesens haben und an lebenslanger Bildung teilhaben können.

Bis zu diesem Zustand ist es noch ein weiter Weg. Um Bildung und damit auch Inklusion finanzieren zu können, setzen wir uns für eine Aufhebung des so genannten Kooperationsverbotes ein, d.h. der Bund soll sich an den Ausgaben, die bisher die Länder haben allein tragen müssen, beteiligen. Im Bereich der frühkindlichen Bildung fordern wir gleiche Förderungsmöglichkeiten für öffentliche und private Träger. Wir wollen Lehrer*innen z. B. in der Methode der Binnendifferenzierung schulen. Wir wollen auch Personal an Schulen für Assistenzleistungen schulen, sowie Schulen transparenter und demokratischer gestalten.


LANDTAGSWAHL BAYERN
15. September 2013


CSU, Fraktion, Bayerischer Landtag
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SPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Zur Förderung der Inklusion in der frühkindlichen Bildung werden wir im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes einen erhöhten Gewichtungsfaktor für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder, eine unbürokratische Zuerkennung und Inanspruchnahme des erhöhten Gewichtungsfaktors sowie die Möglichkeit der Addition von Gewichtungsfaktoren vorsehen. Wir werden die notwendigen Rahmenbedingungen für den finanziellen und personellen Ausbau der Frühförderstellen schaffen. Um die Rahmenbedingungen für ein inklusives System an allgemeinbildenden Schulen zu schaffen, sollen Lehrkräfte in Teams zusammenarbeiten und die nötigen Mittel und Kompetenzen erhalten, ihr pädagogisches Personal für die Herausforderungen der Inklusion optimal zusammenstellen zu können. Wir werden Fortbildungsangebote schaffen, um die Lehrkräfte im Bereich der Diagnostik, Differenzierung und inklusiven Unterrichtsgestaltung für die neuen Aufgaben zu schulen. Zur Förderung der Inklusion in der beruflichen Bildung werden wir wechselseitige Partnerklassen (Berufsschule/Förderberufsschule) und deren Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst ausbauen. Für Hochschulen und Universitäten werden wir ein Konzept erstellen, das die baulichen Maßnahmen und deren Umsetzung beschreibt, die notwendig sind, um an allen bayerischen Hochschulen Barrierefreiheit zu schaffen. Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, wollen wir durch einen dauerhaften finanziellen Leistungsausgleich fördern. Personenzentrierte Unterstützungsleistungen sollen auch für Teilzeit und geringfügig Beschäftigte verfügbar sein. Wir werden für regionale Beratungs- und Unterstützungsverbünde zur Förderung von Arbeitgebern sorgen, in denen alle Beratungs- und #Leistungserbringer# verpflichtend zusammengeschlossen sind. Die strikte Unterscheidung in einen ersten, zweiten oder dritten Arbeitsmarkt soll aufgehoben und die Beschäftigungssysteme "geschützte Beschäftigung", "unterstützte Beschäftigung" und "allgemeine Beschäftigung" einander angenähert werden. Integrationsbetriebe sollen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt bilden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Bayerischer Landtag
Ein inklusives Bildungssystem von der Krippe bis zur Hochschule und ein inklusiv gestalteter Arbeitsmarkt sind zwei der wesentlichen Elemente zur Verwirklichung umfassender Teilhabe.
Wir setzen uns für eine aktive staatliche Anti-Diskriminierungspolitik ein.

‚Anderssein‘ wird durch den Abbau von Barrieren und Diskriminierung jeglicher Art zu einem selbstverständlichen Bestandteil eines vielfältigen gesellschaftlichen Lebens. Staatliche und gesellschaftliche Institutionen und Akteure stehen in der Pflicht, durch aktives Handeln die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens und einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu garantieren.

Wir wollen deshalb:
 

  • Eine grundsätzliche Überprüfung und Reform des BayBGG nach den Kriterien der UN-Behindertenrechtskonvention.
  • Ein Recht auf den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungseinrichtungen in Bayern.
  • Eine Konkretisierung der Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot.
  • Einen individuellen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung der Diskriminierung.
  • Öffentliche Bescheide und Vordrucke in ‚leichter Sprache‘ gestalten.
  • Öffentliche Aufträge und Zuwendungen an die Herstellung von Barrierefreiheit binden.
  • Einen individuellen Anspruch auf Beseitigung, Unterlassung, Entschädigung und Schadensersatz bei Verstößen gegen die Vorschriften zur Barrierefreiheit.
  • Die verbindliche Anhörung der Behindertenbeauftragten bei allen öffentlichen Bauvorhaben.
  • Einen Anspruch auf geeignete Kommunikationshilfen in der gesamten Kommunikation mit staatlichen oder kommunalen Behörden und Einrichtungen.
  • Eine Ausweitung der Verbandsklagemöglichkeiten.
  • Die Ausgestaltung des Amtes der Beauftragten der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung als ressortübergreifende Stabsstelle.
  • Eine angemessene Vergütung und materielle Ausstattung des Amtes der bayerischen Behindertenbeauftragten.
  • Eine Stärkung der politischen Rolle und Funktion des Landesbehindertenrats.
     

FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Die Möglichkeit zur vollständigen Teilhabe in allen Bereichen des Lebens ist das Hauptziel einer demokratischen und liberalen Gesellschaft. Zwei Bereiche sind uns in diesem Zusammenhang ganz besonders wichtig: Bildung und Arbeit. Dabei gehen beide Bereiche Hand in Hand, denn wenn Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen und lernen, können beschäftigungshemmende Unsicherheiten und Vorbehalte gegenüber der Einstellung von Menschen mit Behinderung gar nicht erst entstehen. Dabei stellt die Inklusion von Kindern mit geistiger Behinderung besondere Anforderungen an alle Beteiligten. Die schwarz-gelbe Koalition im Bund hat mit der „Exzellenzinitiative Lehrerbildung“ den Startschuss für die qualitative Verbesserung der Lehrerausbildung in Deutschland gegeben und unterstützt die Bemühungen der Länder, Aspekte der Inklusion und individuellen Förderung verstärkt bei der Qualifizierung von Pädagogen einzubeziehen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen hat der Bund keinerlei Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Inklusionsziele im Schulbereich. Die Bemühungen zur Neuausrichtung des föderalen Zusammenwirkens von Bund und Ländern (Art. 91b GG) wurden bislang seitens der Opposition im Bundesrat blockiert.

Im schulischen Bereich erfordert Inklusion aus Sicht der bayerischen FDP ein Schulsystem, das sich an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen anpasst und von allen Beteiligten der Schulfamilie getragen wird. Wir Liberale sind davon überzeugt, dass wir ein inklusives Schulsystems nur nach und nach erreichen können. Es ist ein Prozess. Deshalb brauchen wir Schulen, die vorangehen: Ein Motor der Entwicklung zu einem inklusiven Schulwesen sollen Schulen sein, die sich das Schulprofil „Inklusion“ geben. Mit der Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes zum 1. August 2011 ist es interfraktionell gelungen, die Profilschulen „Inklusion“ fest im Gesetz zu verankern und Inklusion zu einer Aufgabe aller Schularten zu machen. Wir sind der Meinung, dass wir zukünftig die Zahl der Profilschulen „Inklusion“ noch deutlich ausweiten müssen. Die Eltern haben das Recht über den bestmöglichen Förderort ihrer Kinder frei zu entscheiden und durch eine hochwertige Beratung in ihrer Entscheidung unterstützt zu werden. Einen Zeitpunkt, der bestimmte und starre Quoten der inklusiven Beschulung an Regelschulen vorsieht, wollen wir nicht vorgeben. Denn: Wir brauchen auch zukünftig unsere Förderzentren, die sich aber zu Kompetenzzentren weiterentwickeln müssen. Die bestehenden Förderschulen sollen sich öffnen und ihre fachliche Kompetenz verstärkt ins Regelschulsystem einbringen. Dank der Initiative der FDP ist es zusätzlich gelungen ein bundesweit einmaliges Begleitforschungsprojekt „Inklusive Schulentwicklung“ zu etablieren. Dies hilft uns, um den Weg weiter konsequent und mit hoher Qualität zu beschreiten. Im Doppelhaushalt 2013/14 der bayerischen Staatsregierung wurden 200 Lehrerstellen explizit für Inklusion ausgewiesen. Bauliche Maßnahmen sind von den Kommunen als Sachaufwandsträger zu leisten.

Nach Art. 2 Abs.3 Bayerisches Hochschulgesetz(BayHSchG) berücksichtigen die Hochschulen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung und bestellen einen Beauftragten für Studierende mit Behinderung. Zudem müssen nach § 16 HRG bzw. Art. 2 Abs. 3 BayHSchG Prüfungsordnungen die besonderen Belange behinderter und/oder chronisch kranker Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen. In der Regel ist daher in den Bestimmungen der Prüfungsordnungen ein Nachteilsausgleich vorgesehen. Bei Studienleistungen erfolgt die bedarfsgerechte Modifikation von Bedingungen oftmals durch Absprache zwischen der/dem Lehrenden und der/dem Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung.


LANDTAGSWAHL HESSEN
22. September 2013


CDU, Fraktion, Hessischer Landtag
noch keine Antwort erhalten

SPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Zur in Frage 11 angesprochenen schulischen Inklusion übersende ich Ihnen anbei unseren Entwurf für ein Gesetz über die Neuregelung schulischer Inklusion in Hessen (GENESIS, Drucksache 18/7125, download: Drucksache 18/7125), der im März dieses Jahres in den Hessischen Landtag eingebracht wurde. Wir möchten mit diesem Gesetz die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung an hessischen Schulen vorantreiben, da sie bereits seit längerer Zeit durch unübersichtliche Entscheidungsverfahren, aber vor allem durch den sogenannten Ressourcenvorbehalt stockt.

FPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Die Verwirklichung einer Inklusion im Schulbereich ist ein Meilenstein und hat sicherlich einen Vorbildcharakter für andere gesellschaftliche Bereiche. Für die FDP Fraktion im Hessischen Landtag steht dabei das Wohl der Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen und Behinderung im Vordergrund. Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass die Beschulung in der Regelschule von der Ausnahme zur Regel wird. Das Wohl der Schülerinnen und Schüler muss im Mittelpunkt der Entscheidung stehen.

Wir setzen uns daher auch in der nächsten Legislatur für eine echte Wahlfreiheit im Sinne der hessischen Schülerinnen und Schüler ein. Dementsprechend sprechen wir uns gegen die Abschaffung der Förderschulen aus, da Eltern auch diese Schulform für die Beschulung ihres Kindes wählen können sollen. Darüber hinaus ist es eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die Inklusion in allen Bereichen zu ermöglichen. Dies beginnt in der Krippe und muss sich über das ganze Leben jedes einzelnen Menschen mit Behinderung erstrecken. In Hessen wurde bereits viel getan, um die Umsetzung der Inklusion voranzutreiben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Erkenntnisse aus den Modellregionen Inklusion und Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention landesweit übertragen werden. Im Rahmen dessen werden wir die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen, um den Ausbau des inklusiven Schulsystems weiter fortzuführen.

Wichtig ist darüber hinaus, dass sich Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildung grundlegende Kenntnisse einer inklusiven Schule und den Umgang mit heterogenen Gruppen aneignen. Schulische Inklusion kann nur gelingen, wenn auch die pädagogischen Voraussetzungen durch eine fachlich kompetente Ausbildung geschaffen und alle Beteiligten einbezogen werden. Die FDP-Fraktion wird sich dafür einsetzen den bereits begonnenen Weg in Hessen konsequent fortzuführen. Dabei sehen wir auch weiterhin die Bundesländer in der Verantwortung und nicht den Bund.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Hessischer Landtag
Ein inklusives Bildungssystem von der Krippe bis zur Hochschule und ein inklusiv gestalteter Arbeitsmarkt sind zwei der wesentlichen Elemente zur Verwirklichung umfassender Teilhabe. Die Hauptverantwortung hierfür liegt bei den Ländern bzw. Arbeitgebern. Wir sind jedoch auf Bundesebene bereit, diese bei der Verwirklichung des Ziels zu unterstützen. Unter anderem deswegen fordern wir die Aufhebung des grundgesetzlieh verankerten Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern in der Bildung.

Auf Landesebene wollen wir den inklusiven Unterricht an der allgemeinen Schule von der Ausnahme zur Regel machen und so die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen. Dieses Ziel wird gesetzlich festgeschrieben. Alle Eltern, die für ihr Kind den Besuch einer inklusiven allgemeinen Schule wollen, sollen endlich ein wohnortnahes Angebot finden. Eine Beschulung an einer Förderschule erfolgt nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern. Dazu müssen die notwendigen personellen, räumlichen und finanziellen Ressourcen den Schülerinnen und Schülern an die allgemeine Schule folgen. Derzeit ist es umgekehrt, die Kinder müssen oft Förderschulen besuchen, weil die allgemeine Schule unter dem so genannten Ressourcenvorbehalt steht. Wir wollen, dass Förderschullehrerinnen und -lehrer und weitere Ressourcen in dem Maße den allgemeinen Schulen zur Verfügung gestellt werden, wie sich die Eltern für ihre Kinder für den Besuch der allgemeinen Schule entscheiden. Auch streben wir an, die Mittel für Integrationshelferinnen und -helfer oder technische Unterstützungsmaßnahmen, die in die Zuständigkeit der Kommunen fallen, möglichst unbürokratisch mit den Fördermaßnahmen durch das Land zu verbinden. Es wird nicht von heute auf morgen gelingen, die allgemeinen Schulen auf den inklusiven Unterricht vorzubereiten. Wir stehen aber für eine Politik, die dies so schnell wie möglich erreichen und keine künstlichen Hürden aufbauen will.

Die Verbesserung der Ausbildungssituation und des Zugangs zum allgemeinen Arbeitsmarkt werden dann gelingen, wenn alle Beteiligten ~ Land, Kommunen, Wirtschaft, Landeswohlfahrtsverband, Integrationsamt, Rehabilitationsträger und Arbeitsagenturen - eine gemeinsame Strategie erarbeiten, um passgenaue individuelle Angebote bereit zu stellen. Dafür wollen wir in den Dialog mit den Institutionen treten und uns auch für die bessere Kooperation der Akteure einsetzen, damit eine individuelle und zielgerichtete Integration in den Arbeitsmarkt möglich wird.

Unser Ziel ist ein inklusiver Arbeitsmarkt, der niemanden aufgrund seiner Behinderung ausschließt Alle Menschen sollten einen Beruf ausüben können, der sie ausfüllt und ihren Fähigkeiten entspricht.

DIE LINKE, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.