Frage 3: Wie will Ihre Partei die seit Jahren überfällige Umsetzung des SGB IX - speziell auch für Menschen mit erworbener Hirnschädigung - fördern?Wie steht Ihre Partei im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention zur Weiterentwicklung des SGB IX in der
BUNDESTAGSWAHL
22. September 2013
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)
Das Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht ist als Neuntes Buch im Sozialgesetzbuch verankert. Mit dem SGB IX hat die Politik einen wichtigen Meilenstein in der behindertenpolitischen Gesetzgebung markiert und einen Paradigmenwechsel eingeläutet. Der Mensch steht mit seiner Behinderung und seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Es soll nicht mehr allein der Bedarf betrachtet werden. Im Zentrum stehen die Fähigkeiten. Die Orientierung liegt auf der Chancengerechtigkeit.
Aus der Sicht von CDU und CSU lautet die Frage daher nicht, was am Gesetz geändert werden muss, damit die betroffenen Menschen effizient und schnell ihre Hilfen erhalten. Wir brauchen vielmehr eine klare Antwort darauf, was in der Praxis geändert werden kann, damit die Umsetzungsdefizite abgebaut werden. Das betrifft das Persönliche Budget, die Frühförderung von Kindern mit Behinderung und die Arbeit und Struktur der Gemeinsamen Servicestellen. Aus unserer Sicht ist die Idee der Gemeinsamen Servicestellen, - einer trägerübergreifende und #unabhängige Beratung# aus einer Hand der optimale Weg, um die #Rehabilitation# zu steuern.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Siehe Antwort der FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Die SPD hat sich im Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2013 festgelegt, dass sie ein Bundesleistungsgesetz schafft, das die bisherigen Regelungen der #Eingliederungshilfe# ablösen wird. Ob diese neugestaltete Leistungskomponente für soziale #Teilhabe# in das Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) integriert werden kann oder eigenständig wird, muss Gegenstand der noch ausstehenden fachlichen Debatte und der Verhandlungen mit Ländern und Kommunen sein. Für uns steht aber fest, dass das SGB IX in seiner Stellung im System der Rehabilitation weiterhin eine zentrale Position einnimmt und entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention weiter entwickelt werden muss.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kurzfristig müssen die noch bestehenden Widersprüche zwischen SGB IX und den übrigen Sozialgesetzbüchern beseitigt werden. Wir wollen die Gemeinsamen Servicestellen stärken und unabhängige Beratungsstellen nach dem Vorbild der unabhängigen Patientenberatung fördern. Vorhandene Hindernisse bei der Inanspruchnahme von Persönlichem Budget und Leistungen der Frühförderung müssen beseitigt werden. Langfristig wollen wir die tatsächliche Zusammenfassung der Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe bei einem Träger.
DIE LINKE
DIE LINKE fordert in ihrem Antrag für ein Teilhabesicherungsgesetz (BT-Drs. 17/7889) einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen, um Menschen mit Behinderungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention die volle Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben zu garantieren.
Die zentrale Forderung in diesem Zusammenhang lautet, den #Anspruch# auf bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz in jeder Lebenslage und -phase sowie in jedem gesellschaftlichen Bereich festzuschreiben. Teilhabeleistungen können sich aus einer Pauschale und/oder Personal- und Sachkosten (z.B. Hilfsmittel) zusammensetzen.
Die gesetzliche Verankerung der Regelungen des Teilhabesicherungsgesetzes sollte im SGB IX erfolgen. Die Normen zur Eingliederungshilfe sind dazu aus dem SGB XII herauszulösen, den modernen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen und ins SGB IX zu überführen.
Das Teilhabesicherungsgesetz soll durch die Versorgungsämter oder neu zu schaffende Teilhabeämter ausgeführt werden. Diese sollen die Ansprüche und #Bedarfe# nach bundesweit einheitlichen Kriterien feststellen sowie die Leistungen aus einer Hand gewähren.
Eine reibungslose und personenorientierte Leistungserbringung bedarf einer flächendeckenden, sozial und inklusiv ausgestalteten Infrastruktur. Bestehende Strukturen und Leistungen werden in diesem Sinne weiter ausgebaut. Eine unabhängige Beratung muss Teil des Anspruchs sein.
Piratenpartei Deutschland
Im Wahlprogramm und in einem Positionspapier bekennen wir uns an vielen Stellen zu Vielfalt als Wert und zur Inklusion, auch von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
- Jedes Kind soll wohnortnah und barrierefrei eine Schule seiner Wahl besuchen können. Das Recht förderbedürftiger Kinder und deren Erziehungsberechtigter auf freie Wahl der Schulart soll bundeseinheitlich in allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben werden.
- Wie oben schon angerissen unterstützen wir den Gesetzentwurf des Forums behinderter Jurist*innen, der unter anderem eine Reform der Eingliederungshilfe und die Einsetzung eines Teilhabegeldes beinhaltet. Wir wollen auch, dass die Unterstützungsform der Persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung leichter zugänglich wird.
- Wir wollen, dass das Recht auf Leichte Sprache gesetzlich verankert wird.
- Wir setzen uns außerdem für ein Merkzeichen "Tbl" für taubblinde Menschen ein, dass mit Leistungen verbunden ist, die der Schwere der Behinderungen gerecht werden.
- Wir setzen uns auch für ein barrierearmes Gesundheitswesen ein, in dem zusätzliche Aufwendungen der Gesundheitsdienstleister für Menschen mit Behinderungen angemessen honoriert werden.
- Die Bundestagskandidatinnen und -kandidaten sprechen sich für flächendeckende barrierefreie Notrufe und Warnsysteme aus.
- Wir unterstützen die Forderung nach der Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als zweiter Amtssprache.
- Schließlich setzen wir uns für Schulungen von Mitarbeiter*innen des Denkmalschutzes für Barrierefreiheit ein.
LANDTAGSWAHL BAYERN
15. September 2013
CSU, Fraktion, Bayerischer Landtag
noch keine detaillierte Antwort erhalten
SPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Wir unterstützen den Beschluss des Bundesrates vom 22. März 2013 zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes (Drs. 282/12) und werden durch parlamentarische Initiativen auf Landes- und Bundesebene insbesondere auf die Einhaltung der folgenden Grundsätze achten:
- Echter Nachteilsausgleich durch Loslösung der Leistungen der Eingliederungshilfe vom System der Sozialhilfe. Das Sechste Kapitel wird aus dem SGB XII herausgelöst und in ein eigenes Bundesleistungsgesetz überführt. Der behinderungsbedingte Mehraufwand ist zu erstatten und gleichzeitig das individuelle Leistungsvermögen angemessen zu berücksichtigen.
- Sicherung eines echten Wunsch- und Wahlrechts durch eine verstärkte Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Wünsche bei der Ermittlung und Feststellung des notwendigen Unterstützungsbedarfes. Maßstab für die Leistungserbringung soll der individuelle Bedarf des einzelnen Menschen mit Behinderung unabhängig von seiner Wohnform sein. Die Kategorisierung von Leistungen der Eingliederungshilfe in ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen soll entfallen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Bayerischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.
FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Die FDP setzt sich für eine Weiterentwicklung des SGB IX ein. So muss zum Beispiel die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets ausgeweitet sowie die Arbeit der gemeinsamen Servicestellen verbessert werden. Über die konkreten Maßnahmen sollte jedoch erst nach Vorliegen der laufenden wissenschaftlichen Evaluation entschieden werden. Wir Liberale werden uns dafür einsetzen, den bereits bestehenden inklusiven Ansatz im SGB IX weiterzuentwickeln. Darüber hinaus sollen die jetzigen Regelungen zur Eingliederungshilfe in der nächsten Legislaturperiode durch ein Bundesleistungsgesetz ersetzt werden. Die FDP will die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zusammenfassen und personenbezogen ausgestalten. Das persönliche Budget soll ausgeweitet und insbesondere durch Pauschalierung vereinfacht werden. Leistungen, die die Nachteile der Behinderung ausgleichen (Nachteilsausgleich), sollen einkommensunabhängig gewährt werden. Leistungen zum Lebensunterhalt hingegen werden, wie bei jedem anderen Leistungsempfänger auch, nach Bedürftigkeit gezahlt.
LANDTAGSWAHL HESSEN
22. September 2013
CDU, Fraktion, Hessischer Landtag
noch keine Antwort erhalten
SPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe allgemeine Stellungnahmen und Antwort der Bundestagsfraktion.
FPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass Menschen eine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten, um ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe zu eröffnen. Dabei hat sich die FDP bei der Jobcenterreform für eine stärkere Kommunalisierung eingesetzt. Die Kommunen sind in der Lage, sich in Eigenverantwortung um die Arbeitssuchenden und deren individuellen Bedürfnisse einzusetzen. Diese Rahmenbedingungen sollen auch eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass der Arbeitsmarkt Menschen mit Behinderung offen stehen muss und ihnen eine individuelle Wahlmöglichkeit bieten sollte, um ihre Ziele selbstbestimmt verfolgen zu können. Hierfür müssen bereits laufende Programme, die zum Beispiel auf Bundesebene durch das Programm "Initiative Inklusion" oder auch Maßnahmen, die bereits in Hessen umgesetzt werden, evaluiert und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Dabei wird sicherlich auch der demographische Wandel positiv im Sinne von Menschen mit Behinderung wirken. Denn gerade Menschen mit Behinderung sind in der Regel gut ausgebildet und hochmotiviert. Hierfür sollte zukünftig in den Zielvereinbarungen mit den kommunalen Jobcentern hingewirkt werden, dass Menschen mit Behinderung eine qualifizierte Beratung und Unterstützung sowie eine Begleitung am Arbeitsplatz erhalten. Bei allen Maßnahmen muss aus Sicht der FDP, auch für behinderte Menschen, der erste Arbeitsmarkt das Ziel sein. Dies bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass die Behindertenwerkstätten überflüssig werden, denn diese sind für viele Menschen mit Behinderung die einzige Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Dabei soll sich aus Sicht der FDP die Unterstützung nach den Lebensumständen und der Behinderung jedes Einzelnen richten, so dass in diesem Zusammenhang auf die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen eingegangen werden kann.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.
DIE LINKE, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.