Frage 4: Wie steht Ihre Partei zur Überarbeitung des Schwerbehindertenrechtes im SGB IX und der Nachbargesetze und Verordnungen in der nächsten Legislaturperiode? Wie können nach Ihrer Meinung die besonderen Belange, Rechte und Nachteilsausgleiche für Men

BUNDESTAGSWAHL
22. September 2013


Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)
Siehe Antwort zu Frage 3.

Freie Demokratische Partei (FDP)
Siehe Antwort der FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Das Recht der schwerbehinderten Menschen im Sozialgesetzbuch Neun muss ebenso wie alle Regelungen und Normen mit den Regelungen und Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention einher gehen und entsprechend überprüft und ggf. geändert werden.

Das Schwerbehindertenrecht im SGB IX regelt vorrangig die Teilhabe von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Arbeitsleben und im öffentlichen Nahverkehr. Die SPD hat das Ziel, das Schwerbehindertenrecht inklusionsgerecht so weiter zu entwickeln, dass Menschen mit Behinderung generell in den Genuss der Nachteilsausgleiche kommen und nicht aufgrund der Schwere ihrer Behinderung diskriminiert oder bevorzugt werden. Insofern ist es geboten, dass wir gerade bei der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben die Öffnung auch für diejenigen vollziehen, die keine anerkannte Schwerbehinderung aufweisen. Weiterhin ist es uns ein Anliegen, dass die Betroffenen in die Angelegenheiten, die im 2. Teil des SGB IX geregelt sind, verstärkt einbezogen werden. Das heißt auch, dass die Wahlfreiheit der Beschäftigungsform (Werkstatt, Integrationsprojekt, Allgemeiner Arbeitsmarkt) sowie der Wohnform hergestellt werden muss. Dahingehend muss ein stimmiges Reformkonzept des SGB IX erarbeitet werden.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Wir wollen die Schwerbehindertenvertretung zu einer Vertretung aller Beschäftigten mit Behinderungen weiterentwickeln und deren Beteiligungsrechte stärken. In großen Betrieben und Dienststellen muss die Ausstattung dieser Mitarbeitervertretungen sowie die Regelung zur Freistellung verbessert werden. Wir werden prüfen, in wieweit eine Ausdehnung der Schutzregelungen für schwerbehinderte MitarbeiterInnen auch auf Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 notwendig und sinnvoll ist.

DIE LINKE
DIE LINKE fordert den Behinderungsbegriff im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gemäß den Kriterien der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention neu zu fassen.
Unstrittig ist natürlich, dass auch die von Ihnen vertretene Personengruppe alle Nachteilsausgleiche erhalten muss, um deren volle Teilhabe zu gewährleisten. Wir glauben, dass dies durch die Anpassung des SGB IX an die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention und in diesem Zusammenhang die Verankerung einkommens- und vermögensunabhängiger Teilhabeleistungen gewährleistet wird.
Auch sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und entsprechend Informations-, Initiativ-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen (SBV) zu erweitern sowie für Werkstatträte sofort einzuführen. Für SBV ist ein Stimmrecht in den Angelegenheiten, die besonders Menschen mit Behinderungen betreffen, im Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz und im SGB IX zu verankern. Auch fordert DIE LINKE die Festschreibung eines wirksamen Verbandsklagerechts im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im SGB IX (BT-Drs. 17/9758).

Piratenpartei Deutschland
Einen Teil der Antwort finden Sie in der Antwort zu Frage 2. Im Entwurf zum Gesetz zur Sozialen Teilhabe sind die Menschen mit erworbener Hirnschädigung zwar nicht explizit erwähnt, durch eine dynamischere Definition von Behinderung und Beeinträchtigung werden auch hier Einschränkungen wie eine Hirnschädigung differenzierter betrachtet. Durch dieses Gesetz soll auch die Unterstützungsform der Persönlichen Assistenz gestärkt werden, was zu einer besseren Teilhabe behinderter Menschen beitragen wird.

Wie auch immer die Reform der #Eingliederungshilfe# stattfinden wird, wichtig ist für uns PIRATEN eine breite Beteiligung derer, die von den Auswirkungen dieser Reform betroffen sind.


LANDTAGSWAHL BAYERN
15. September 2013


CSU, Fraktion, Bayerischer Landtag
noch keine detaillierte Antwort erhalten

SPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Siehe Antwort zu Frage 3.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Bayerischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.

FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Siehe Antwort zu Frage 3.


LANDTAGSWAHL HESSEN
22. September 2013


CDU, Fraktion, Hessischer Landtag
noch keine Antwort erhalten

SPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe allgemeine Stellungnahmen und Antwort der Bundestagsfraktion.

FPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag spricht sich dafür aus, die Schnittstellenproblematik zwischen den einzelnen Büchern des SGBs zu verbessern. In vielen Bereichen sind es gerade Menschen mit Behinderungen, die unter diesen Problemen leiden. Allerdings sollte eine solche Reform im Sinne der durch das SGB geförderten und geregelten Bereiche in Zusammenarbeit mit allen Betroffenen und Experten erarbeitet werden, damit nicht die, die von der Reform profitieren sollen, unter einer Reform leiden müssen. Daher setzt sich die FDP nicht für eine Reform, sondern für eine Evaluierung und Prüfung sinnvoller Novellierungen des Sozialgesetzbuches ein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.

DIE LINKE, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.