Frage 12: Welche Maßnahmen hält Ihre Partei für erforderlich, um Kinder und Jugendliche mit erworbener Hirnschädigung und insbesondere deren Familien in ihrer häufig belasteten Familiensituation zu unterstützen bzw. zu entlasten? Was wird Ihre Partei tun,
BUNDESTAGSWAHL
22. September 2013
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)
Familien mit Kindern und Jugendlichen mit erworbener Hirnschädigung werden nicht allein gelassen. Für diese Familien gibt es ergänzende finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt, die von den Sozialämtern je nach Schwere der Behinderung und der wirtschaftlichen Situation der Eltern bewilligt werden. Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben #Anspruch# auf Leistungen zur #Teilhabe#, die von unterschiedlichen Trägern übernommen werden, wie etwa medizinische Reha und Frühförderung oder zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Zudem gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Menschen mit Behinderung im SGB XII-Bezug, also nachweislich hilfebedürftig im Sinn der der Sozialhilfe, erhalten Leistungen zur medizinischen #Rehabilitation# und zur beruflichen und sozialen Teilhabe im Rahmen der #Eingliederungshilfe#. Auch erhalten Angehörige von Kindern mit Behinderung ein monatliches Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (unabhängig von ihrer Einkommenssituation). Darüber hinaus können Eltern in Urlaub gehen und Pflegebedürftige in Kurzzeitpflege geben.
Zudem haben wir erreicht, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung auch künftig in ihren Pflegefamilien verbleiben können und nicht in eine Einrichtung der Behindertenhilfe wechseln (Verlängerung des § 54 Abs.3 SGB XII) müssen.
Leistungen zur Teilhabe sind keine Almosen, sondern Nachteilsausgleiche. Die Union setzt sich auch künftig dafür ein, dass die Leistungen stärker und transparenter als bisher die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung unterstützen.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Siehe Antwort der FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Eine zentrale Forderung ist die Zusammenfassung der Eingliederungshilfen für alle Kinder mit Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII). Dies ist notwendig, weil wir im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nicht länger nach Behinderung sortieren können, sondern allen die gleichen individuellen Chancen bieten müssen. Weiterhin ist es uns ein besonderes Anliegen, die Mobilität der Familien zu verbessern, denn hier entstehen im alltäglichen Leben große Probleme für die betroffenen Familien. Die KfZ-Hilfe soll in Zukunft auch als Leistung zur sozialen Teilhabe zur Verfügung stehen und nicht mehr allein auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben begrenzt werden.
Wichtig ist hier auch die Neustrukturierung der Leistungen für junge Erwachsene mit Behinderung zu nennen, die bisher nur unter stetig steigendem Aufwand die selbstbestimmte Lebensführung in der Familie sicherstellen konnten. Die Leistungen eines zu schaffenden Bundesleistungsgesetzes können und sollen eine Entlastung für die Familien sein, um Heimunterbringung der jungen erwachsenen Menschen mit Behinderung zu vermeiden und eine selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Hierfür wollen wir das Persönliche Budget in besonderer Weise fördern und das Verfahren zu seiner Beantragung deutlich vereinfachen und vereinheitlichen.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Neben der inklusiven Gestaltung des Bildungssystems und der umfassend barrierefreien Gestaltung der Sozialräume und Quartiere sehen wir die Verbesserung des Zugangs zu Leistungen der Teilhabe als wichtigen Faktor zur Entlastung von Familien. Die Träger der Rehabilitation dürfen nicht mehr selbstverständlich davon ausgehen, dass Familien den behinderungsbedingten Mehraufwand alleine schultern. Die Zusammenlegung der Leistungen der heutigen Jugend- und Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen kann hierzu ein Weg sein. Diese Zusammenlegung darf jedoch nicht zu einer Verschlechterung für die Betroffenen führen. Deshalb sehen wir die Voraussetzungen für die Umsetzung dieser „Großen Lösung“ bei den jetzigen Trägern der Jugendhilfe als nicht gegeben. Im Rahmen unserer Planungen für ein Teilhabeleistungsgesetz stellt dies eine wesentliche Frage dar.
DIE LINKE
Diese Familien benötigen unbürokratische und unkomplizierte Unterstützungsleistungen. DIE LINKE fordert, dass die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen inklusiv ausgerichtet wird. Die Verantwortlichkeit für Kinder und Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene mit Behinderungen und der Rechtsanspruch auf Inklusion ist bei der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII anzusiedeln. Auf den im SGB IX festzuschreibenden Anspruch auf bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen ist zu verweisen. Somit besteht selbstverständlich auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nach dem linken Teilhabesicherungskonzept ein Anspruch auf bedarfsgerechte, persönliche Assistenz (s.o. BT-Drs. 17/7889).
Piratenpartei Deutschland
Wie in Frage 8 schon angedeutet, sehen wir in der Schaffung und Gewährleistung einer Beratungsstruktur nach dem Peer-Prinzip einen ersten Schritt. Die Berücksichtigung einer erworbenen Hirnschädigung innerhalb der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit halten wir ebenfalls für sinnvoll. Als dritten Aspekt finden wir es sinnvoll, die Leistungsform der Persönlichen Assistenz zu etablieren und unbürokratisch anzubieten, um mehr Teilhabe auch unabhängig von der Familiensituation zu schaffen.
LANDTAGSWAHL BAYERN
15. September 2013
CSU, Fraktion, Bayerischer Landtag
noch keine detaillierte Antwort erhalten
SPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Zur Entlastung der Angehörigen von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen fordern wir u.a. die Erhöhung der Ansprüche auf entlastende Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach § 39 und § 42 SGB XI; Lohnersatzleistung für die zehntägige Freistellung bei plötzlich auftretender Pflegebedürftigkeit in der Familie (bezahlte Akutpflegezeit); einen Rechtsanspruch auf ein flexibles Zeitbudget mit Lohnersatzleistung nach dem Familienpflegezeitgesetz, einschließlich Kündigungsschutz und Rechtsanspruch auf die Rückkehr an denselben Arbeitsplatz sowie eine bessere Anerkennung von Pflegezeiten bei der Rentenberechnung ähnlich der Kindererziehungszeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Bayerischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.
FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Kinder mit erworbener Hirnschädigung sind in besonderem Maße auf die Unterstützung ihrer Familien angewiesen. Sie benötigen nicht selten viel #Aufmerksamkeit# und intensive Betreuung. Die Betreuung wird auch wegen des notwendigen Vertrauensverhältnisses und der stabilisierenden Wirkung eines gewohnten Lebensumfeldes in vielen Fällen von der Familie übernommen. Die notwendige finanzielle Unterstützung wird dabei durch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung sowie durch das SGB VIII und das SGB XII gedeckt. Um Problemen bei der Inanspruchnahme der Leistungen bzw. der Koordination zu begegnen, muss ein trägerübergreifendes Gesamtplanverfahren unter Beteiligung aller zuständigen Leistungsträger eingeführt werden. Auf lange Sicht spricht sich die FDP für die Einführung eines Bürgergeldes aus. Sozialleistungen, die sich aus Steuern finanzieren und von den verschiedensten Stellen ausbezahlt werden, sollen möglichst vollständig in einer einzigen Transferleistung - dem liberalen Bürgergeld - zusammengefasst werden. Menschen mit Behinderung erhalten mit dem Bürgergeld ein Budget, über das sie selbst entscheiden können. Dies stärkt ihre Position z. B. gegenüber den Einrichtungen der Behindertenhilfe und baut die bisher bestehende Bürokratie ab. Aber auch die Entscheidungsspielräume, wo und wie sie leben und welche Leistungen sie in Anspruch nehmen, werden vergrößert. Das Bürgergeld ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, gewährleistet das Wunsch- und Wahlrecht und stärkt die Chancen jedes Einzelnen auf Teilhabe.
LANDTAGSWAHL HESSEN
22. September 2013
CDU, Fraktion, Hessischer Landtag
noch keine Antwort erhalten
SPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe allgemeine Stellungnahmen und Antwort der Bundestagsfraktion.
FPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag hat bereits erreicht, dass 104 Familienzentren hessenweit gefördert werden. Die guten Erfahrungen bestärken uns darin, durch weitere Förderung die Gründung neuer Einrichtungen zu begünstigen. In den Familienzentren wird das Angebot für Familien und Kinder zusammengefasst, um es für Familien einfacher erreichbar zu machen. Familienzentren bündeln u. a. Beratungs- und Hilfsangebote für Familien, können Tagespflegepersonen vermitteln und qualifizieren und bieten Sprachfördermaßnahmen auch für Kinder an, die keine reguläre Einrichtung besuchen. Mit den Familienzentren soll ein niedrigschwelliges Angebot an Beratung, Bildung, Information und Hilfe für Familien in verschiedenen Lebensphasen und Problemlagen geschaffen werden. Dabei sollen die Alltagsnähe und das in der Regel vorhandene Vertrauensverhältnis der Eltern zu den Kindertageseinrichtungen genutzt werden. Die FDP-Fraktion setzt sich auch weiterhin für den Ausbau und die Förderung von Familienzentren ein. Dieses Vertrauensverhältnis kann aus Sicht der FDP auch Basis für ein niedrigschwelliges Angebot an Eltern mit einem Kind mit erworbener Hirnschädigung sein. Natürlich fördern wir zusätzlich die Behindertenverbände, die meist aus den Erfahrungen heraus ein passgenaues Hilfsangebot anbieten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.
DIE LINKE, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.