Frage 7: Wie kann Ihre Partei im Interesse der vielen Betroffenen helfen, die Versorgung mit neuropsychologischer Diagnostik und Therapie als vertragsärztliche/-psychotherapeutische Leistung nach der positiven Bedarfsklärung im Gemeinsamen Bundesausschuss

BUNDESTAGSWAHL
22. September 2013


Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)
Die Sicherung einer wohnortnahen medizinischen und pflegerischen Versorgung vor allem in ländlichen Regionen, aber auch in strukturschwächeren Stadtteilen, ist uns ein besonderes Anliegen. Daher werden wir zukünftig die Krankenhausstruktur insgesamt in den Fokus unserer Betrachtung stellen. Die Leistungsangebote müssen aufeinander abgestimmt werden, um sicherzustellen, dass auch zukünftig jeder Bürger die Leistungen, die er benötigt, in der gebotenen Qualität in zumutbarer Entfernung von seinem Wohnort erhält. Auch die neue Bedarfsrichtlinie trägt dazu bei, diese Ziele zu erreichen. Wir werden die Umsetzung genau verfolgen und ggf. nachsteuern, sollten Umsetzungsprobleme auftreten.

Freie Demokratische Partei (FDP)
Siehe Antwort der FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Bereits am 24. November 2011 wurde Patientinnen und Patienten mit erworbenen Hirnschädigungen - nach #Schädelhirntrauma# oder Schlaganfall - mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Zugang zu ambulanter neuropsychologischer Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Seit dem 1. Januar 2013 sind nunmehr diese ambulanten Leistungen auch über die Kassenärztlichen Vereinigungen abrechenbar.

Die Diagnostik und Behandlung von neuropsychologischen Erkrankungen wird ausschließlich von Psychotherapeuten, Psychiatern oder Neurologen erbracht, die über die dafür notwendige Weiterqualifikation verfügen. Wir haben im Rahmen der Diskussionen um das GKV-Versorgungsstrukturgesetz zahlreiche Vorschläge zur Sicherung und Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung in die Diskussion eingebracht. Es bleibt zunächst abzuwarten, ob die erst im Januar 2013 in Kraft getretene neue Bedarfsplanungsrichtlinie sowie die damit verbundene Flexibilisierung von Zulassungen ihren gewünschten Erfolg haben werden.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Die Selbstverwaltung der GKV ist ihren Aufgaben nachgekommen. Inzwischen gibt es Sonderbedarfsniederlassungen und EBM-Ziffern zur Abrechnung ambulant neuropsychologischer Leistungen. Genutzt werden diese aktuell von Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die durch ihre Tätigkeit und ihre Ausbildung in der Vergangenheit berechtigt sind, neuropsychologische Leistungen zu erbringen. Jetzt muss es darum gehen, für den notwendigen „Nachwuchs“ zu sorgen. Dafür sind die Weiterbildungsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern entsprechend anzupassen und die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung sicherzustellen. Letzteres ist Aufgabe der Politik. Das Thema wird derzeit auch in der somatisch orientierten Ärzteschaft intensiv diskutiert. Diese Diskussion muss in der nächsten Legislaturperiode in eine gesetzliche Regelung münden. Die dort gefundenen Lösungen müssen adäquat auf die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung übertragen werden. Auch zu diesem Themenbereich stehen wir in einem ständigen Austausch mit der Bundespsychotherapeutenkammer.

DIE LINKE
Wir setzen uns dafür ein, dass jede Diagnostik und Therapie, die nachgewiesenermaßen zur Behandlung einer Erkrankung und zur Verbesserung der Lebensqualität geeignet ist, von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Erstattungsfähigkeit der ambulanten neuropsychologische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bereits 2011 festgestellt. Doch nach wie vor fehlt die flächendeckende Versorgungsstruktur mit neuropsychologischen Praxen, die eine wohnortnahe ambulante Versorgung sicherstellen.

Die Versorgung in der Fläche, aber auch in sozialen Brennpunkten, ist ein wichtiges Ziel linker Gesundheitspolitik. Sie ist Teil eines umfassenden Konzeptes für eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung, das mittelfristig alle Bereiche der Gesundheits- und Pflegeversorgung, aber auch die #Rehabilitation# einbezieht. Grundsätzlich sieht es DIE LINKE als sinnvoll an, auch die Zulassungen für Psychotherapeutinnen und -therapeuten an einen wissenschaftlich begründeten Bedarf anzupassen. Der Bedarf an ambulanter psychologischer oder psychotherapeutischer Therapie ist für die verschiedensten Regionen festzustellen und die Planung muss darauf abstellen, diese unterschiedlichen #Bedarfe# zu decken. Die Linksfraktion hat in ihrem Antrag „Wirksamere Bedarfsplanung zur Sicherung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung“ (Bundestagsdrucksache 17/3215) einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vorgelegt. Der Bedarf an gesundheitlicher Versorgung ist auf wissenschaftlicher Basis zu ermitteln. Dafür sind nicht nur die Morbidität, sondern auch die Mobilität, die Handicaps und die Geschlechterverteilung der Versicherten, die Entwicklung der Altersstruktur von Versicherten sowie von Leistungserbringerinnen und -erbringern, die regionale Infrastruktur und die soziale Entwicklung zu berücksichtigen. Die Bedarfsplanung muss kleinräumig organisiert und die Beteiligten vor Ort einbezogen werden.

Piratenpartei Deutschland
Das Ziel der politischen Arbeit der PIRATEN ist eine größtmögliche Inklusion aller Menschen. Um dieses Ziel zu erreichen, beziehen wir die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in unser Programm mit ein. Die Gesundheitspolitik hat die Ziele, medizinische und psychosoziale Hilfe zu gewährleisten, eine Behandlung zu garantieren, wo diese nötig ist, und die Gesundheit der Menschen zu erhalten. Deshalb setzen wir uns für eine psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein, die die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt stellt.

Die PIRATEN fordern darüber hinaus den zielgerichteten und zeitnahen Ausbau der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung, eine inklusive Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit psychischen Störungen sowie eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Situation von Menschen mit psychischen Störungen.

Wir PIRATEN unterstützen das Konzept der multiprofessionellen Psychiatrischen Institutsambulanzen als Teil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und setzen sich für den weiteren flächendeckenden Ausbau in der Bundesrepublik Deutschland ein. Psychiatrische Institutsambulanzen werden an den Psychiatrischen Abteilungen in den Allgemeinkrankenhäusern errichtet. Dabei setzen wir uns für die Ansiedlung von Psychiatrischen Abteilungen mit Psychiatrischen Institutsambulanzen in zentraler leicht erreichbarer Lage der Kreise und kreisfreien Städte ein. Bei flächenweiten Kreisen sollen zusätzliche Außenstellen der Psychiatrischen Institutsambulanzen errichtet werden. Allgemeinkrankenhäuser, die für den Aufbau der Psychiatrischen Abteilung zunächst mit psychiatrischen Stationen beginnen, sollen bereits mit diesen Stationen auch Psychiatrische Institutsambulanzen in Betrieb nehmen.


LANDTAGSWAHL BAYERN
15. September 2013


CSU, Fraktion, Bayerischer Landtag
noch keine detaillierte Antwort erhalten

SPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Wir werden uns im Rahmen der parlamentarischen und administrativen Möglichkeiten für eine bessere Versorgung mit neuropsychologischer Diagnostik und Therapie in der vertragsärztlichen Praxis einsetzen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Bayerischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.

FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Seit der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss vom November 2011 ist ambulante neuropsychologische Therapie für Patienten mit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die FDP setzt sich für eine wohnortnahe Versorgung ein, die die Partner der Selbstverwaltung zu organisieren haben. Die psychotherapeutische Ausbildung ist dringend reformbedürftig. Wir brauchen eine grundlegende Reform der Psychotherapeutenausbildung, die die Zugangsvoraussetzungen und die Frage der Vergütung des praktischen Teils der Ausbildung einer nachhaltigen Lösung zuführt. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe befasst sich mit den Ausbildungsstrukturen und wird in diesem Rahmen auch die Umstrukturierung der Psychotherapeutenausbildung zu einer Direktausbildung vergleichbar dem Medizinstudium der Ärzte und der fachärztlichen Weiterbildung prüfen. Nach Abschluss dieser Expertenarbeit, an der auch die betroffenen Berufskreise beteiligt sind, wird die zentrale Frage zu entscheiden sein, ob es bei der bisherigen dualen Ausbildungsstruktur zum Psychotherapeuten bleiben soll oder ob eine Direktausbildung vergleichbar dem Medizinstudium in Betracht zu ziehen ist. Es wird angestrebt, mit der Novellierung der Ausbildung im Sommer dieses Jahres zu beginnen.


LANDTAGSWAHL HESSEN
22. September 2013


CDU, Fraktion, Hessischer Landtag
noch keine Antwort erhalten

SPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe allgemeine Stellungnahmen und Antwort der Bundestagsfraktion.

FPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Durch die Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschuss im November 2011 wurden die Rechte von Menschen mit einer erworbenen Hirnschädigung enorm gestärkt. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Das seit diesem Jahr bestehende gemeinsame Landesgremium erlaubt erstmals die Miteinbeziehung der Länder bei der ambulanten Bedarfsplanung. Zusätzlich wurde die Bedarfsplanung im ambulanten Bereich feingliedriger ausgestaltet, um den individuellen Bedürfnissen des ländlichen Raumes gerecht zu werden. Zusätzlich ist das Land von jeher in die stationäre Bedarfsplanung eingebunden, so dass zukünftig die gesundheitliche Bedarfsplanung insgesamt an die spezifischen Bedürfnisse vor Ort angepasst werden kann. Dies kommt auch einer neurologischen Versorgung in Hessen zu Gute. Wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzten, dass der Standort Hessen attraktiver für Ärzte wird. Dies führt dazu, dass die durch den G-BA geschaffene Möglichkeit eines wohnortnahen Angebots angenommen werden kann.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.

DIE LINKE, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.