Allgemeine Stellungnahmen

CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Antwort von Georg Schmid, Vorsitzender:

München, 15. April 2013

Sehr geehrte Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. April 2013 und die Übersendung der Wahlprüfsteine zur Situation von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH).

Ich habe Ihr Schreiben an die CSU-Landesleitung zur Beantwortung weitergegeben. Ihr Fragenkatalog dient der politischen Meinungsbildung im Vorfeld von Wahlen. Es ist deshalb sinnvoll, dass Ihr Schreiben von der CSU als Partei (Landesleitung) beantwortet wird, weil sich dort nicht nur alle politischen Ebenen und Themen bündeln, sondern weil es nach unserer Verfassungsordnung gerade Aufgabe der Parteien (und nicht nur ihrer einzelnen institutionalisieren Ausformungen, wie es die im Landtag vertretenen Fraktionen sind) ist, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.

Mit besten Grüßen


Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Antwort von Liane Knappe, Büro des Ministers:

Berlin, 17. April 2013

Sehr geehrter Herr Ebert,

vielen Dank für das von Ihnen und allen Unterzeichnern an Herrn Bundesminister Daniel Bahr gerichtete Schreiben vom 10. April 2013. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.

Da die Fragestellungen Ihres Wahlprüfstein Kataloges die politischen Parteien ansprechen, habe ich zuständigkeitshalber Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an den Arbeitskreis III der FDP- Bundestagsfraktion weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag


CDU-Bundesgeschäftsstelle
Antwort von Albert Markstahler, Politische Programme und Analysen Fachbereich Sozial- und Gesellschaftspolitik

Berlin, 17. April 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr freundliches Schreiben vom 16. April 2013 und die darin enthaltenen Wahlprüfsteine/Fragen zur Bundestagswahl 2013.
Sie werden verstehen, dass wir vor der Verabschiedung unseres Regierungsprogramms keine Wahlprüfsteine/Fragen zur Bundestagswahl beantworten können.

Auf Ihre Wahlprüfsteine/Fragen werden wir umgehend und ohne Aufforderung nach der Beschlussfassung des Regierungsprogramms zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen


CSU-Landesleitung
Antwort von Dr. Tobias Miethaner, Leiter Politik und Parteiarbeit:

München, 18. April 2013

Sehr geehrte Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.04.2013 und die darin enthaltenen Wahlprüfsteine, die insbesondere die Anliegen von Menschen mit Folgeschäden nach Schädelhirnverletzungen betreffen. Der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag, Georg Schmid MdL, hat mir Ihr Schreiben zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.

Sie werden verstehen, dass wir vor der Verabschiedung unseres Regierungsprogramms keine Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl beantworten können. Auf Ihre Frage werden wir umgehend und unaufgefordert nach der Beschlussfassung des Regierungsprogramms zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen


Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Antwort von Wolfgang Zöller:

Berlin, 14. Mai 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. April 2013, mit dem Sie mir die "Wahlprüfsteine zur Situation von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen" übermitteln. Sie drücken Ihre Enttäuschung darüber aus, dass sich insbesondere die Lage von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen nicht verbessert habe und sehen insoweit gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Ich möchte Ihnen für Ihre Anregungen danken. Die an mich herangetragenen Anliegen und Anregungen werden in meiner Geschäftsstelle aufgenommen und systematisch ausgewertet. Aus dem regen Gedankenaustausch mit Patientinnen und Patienten, aber auch allen anderen Beteiligten im Gesundheitswesen, ergeben sich wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems.

Es ist mir ein großes Anliegen, dass sich die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft weiter verbessern. Gegenüber den verschiedenen Rehabilitations- und Leistungsträgern setze ich mich daher immer wieder dafür ein, dass Patientinnen und Patienten Leistungen, auf die sie einen Anspruch haben, unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Auch im Patientenrechtegesetz haben wir die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen und die' Bedingungen die UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt.
Im Übrigen hat die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Im Rahmen einer Gesamtstrategie werden alle Bundesressorts in die Umsetzung und Weiterentwicklung eingebunden. Ich werde Ihre Hinweise gleichwohl in den entsprechenden Gremien thematisieren.

Soweit Sie einen eigenen Behindertenstatus für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen fordern, möchte ich anmerken, dass der Grad der Schädigungsfolgen sich immer nur anhand der Gesundheitsstörungen im Einzelfall bestimmen lässt.

Die Grundsätze, nach denen das Ausmaß einer nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolge sowie der Grad der Behinderung gemäß Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festzustellen sind, werden, wie Sie sicher wissen, in der Versorgungsmedizin-Verordnung aufgestellt. Die Versorgungsmedizin-Verordnung kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, www.bmas.bund.de. eingesehen werden.

Hirnschäden können nach der Versorgungsmedizin-Verordnung abhängig von den konkreten Umständen und dem Ausmaß der bleibenden Ausfallserscheinungen und Leistungsbeeinträchtigungen einen Grad der Schädigungsfolgen zwischen 20 und 100 bedingen. Bei Kindern ist zu berücksichtigen, dass sich die Auswirkungen eines Hirnschadens abhängig vom Reifungsprozess sehr verschieden (Besserung oder Verschlechterung) entwickeln können, so dass in der Regel Nachprüfungen in Abständen von wenigen Jahren angezeigt sind.

Neben der Feststellung der Schädigungsfolgen und des Grades der Behinderung prüft das Versorgungsamt auch die Anspruchsvoraussetzungen für die sogenannten Merkzeichen, die zur Inanspruchnahme weiterer Nachteilsausgleiche berechtigen. Bei bestimmten Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. schweren Hirnschäden mit einem GdB von 100 usw.) können im Schwerbehindertenrecht auch Merkzeichen, wie Hilflosigkeit (H) oder außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) zuerkannt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen. Für Fragen stehe ich selbstverständlich auch weiterhin gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Antwort von Hubert Hüppe:

Berlin, 16. Mai 2013

Sehr geehrter Herr Ebert, sehr geehrte Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. April 2013 und die beigefügten Wahlprüfsteine. Mit den vorliegenden Wahlprüfsteinen richten Sie sich an die politischen Parteien. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Sie deshalb an die Geschäftsstellen der Parteien verweisen möchte, die sich zur Bundestagswahl stellen. Sie sind im Zusammenhang mit der Bundestagswahl meines Erachtens die richtigen Ansprechpartnerinnen.

Ich möchte Ihnen aber bei dieser Gelegenheit gerne danken für Ihr fortwährendes Engagement für die Belange von Menschen mit Schädelhirnverletzungen. Sie haben diese Gruppe von Menschen mit Behinderung immer wieder ins Bewusstsein der verantwortlichen Akteure in Medizin, bei Kostenträgern und in der Politik gerückt. Hiervon konnte ich mich selbst auf den Nachsorgekongressen in den letzten Jahren überzeugen, an denen ich gerne teilgenommen habe. Verbesserungen für Menschen mit Schädelhirnverletzungen, wie die Aufnahme ambulanter neuropsychologischer Therapien in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung Ende 2011, sind deshalb auch auf Ihr Engagement zurückzuführen.

Darüber hinaus will ich auch noch weitere Verbesserungen im Gesundheitsbereich nennen, wie die Anerkennung von Praxisbesonderheiten, Sicherstellung langfristiger Heilmittelbehandlungen und die bessere zahnärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit, die auch Menschen mit Schädelhirnverletzung und entsprechendem Behandlungsbedarf zugutekommen. Ebenso war Ihnen immer das Thema Barrierefreiheit wichtig, damit Menschen mit Schädelhirnverletzung und darauf beruhender, eingeschränkter Gehfähigkeit weiter am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Im Bereich der Mobilität konnte eine Festschreibung der Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr und im Fernbusverkehr - mit einer Übergangszeit - erreicht werden.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich weiter in die behindertenpolitische Diskussion einbringen. Hierzu wird es bei der im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angekündigten Überprüfung des Sozialgesetzbuches IX sicherlich Gelegenheit geben. Außerdem soll auch der Aktionsplan selbst fortgeschrieben werden.

Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen


Sozialdemokratische Fraktion im Hessischen Landtag
Antwort von Torsten Schäfer-Gümbel, Fraktionsvorsitzender; Wolfgang Decker, Behindertenpolitischer Sprecher:

Wiesbaden, 11.07.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Juni 2013 mit den Wahlprüfsteinen zur Situation von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH). Zu der Mehrzahl der Fragen, die Sie bereits mit Ihrem Schreiben vom April dieses Jahres gestellt haben und die einen bundespolitischen Hintergrund haben, liegt Ihnen mittlerweile eine Antwort der Bundes-SPD vor, auf die ich verweise. Eine Kopie ist diesem Schreiben beigefügt.

Darüber hinaus möchte ich zu den landespolitischen Themen folgendes anmerken:

Sie kritisieren in Ihrer Frage 8, dass die Gemeinsamen Servicestellen nach § 23 SGB IX nicht durchgängig funktionieren, eine Einschätzung, die wir teilen. Laut einer Antwort der Hessischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meines Fraktionskollegen Dr. Thomas Spies (Drucksache 18/820, siehe Anlage) stehen nicht in jedem Landkreis Hessens Gemeinsame Servicestellen zur Verfügung. Diese Anfrage stammt aus dem Jahr 2009, eine jüngste Recherche ergab, dass sich die Situation durch Schließung von Servicestellen weiter verschlechtert hat. Wir werden eine neuerliche Anfrage einbringen und die Landesregierung auffordern tätig zu werden, damit die gesetzlich vorgeschriebene ortsnahe Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung gewährleistet wird.

Zur in Frage 11 angesprochenen schulischen Inklusion übersende ich Ihnen anbei unseren Entwurf für ein Gesetz über die Neuregelung schulischer Inklusion in Hessen (GENESIS, Drucksache 18/7125, siehe Anlage), der im März dieses Jahres in den Hessischen Landtag eingebracht wurde. Wir möchten mit diesem Gesetz die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung an hessischen Schulen vorantreiben, da sie bereits seit längerer Zeit durch unübersichtliche Entscheidungsverfahren, aber vor allem durch den sogenannten Ressourcenvorbehalt stockt.

Außerdem hat meine Fraktion kürzlich einen Änderungsantrag zum Hessischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz, HessBGG; Drucksache 18/7482, siehe Anlage) in den Hessischen Landtag eingebracht. Die darin enthaltenen Änderungen sind u.E. unabdingbar, um der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Es ist unerlässlich, die Kommunen in die Verpflichtung zur barrierefreien Umgestaltung aller Lebensbereiche einzubeziehen. Darüber hinaus brauchen wir mehr Beteiligungsrechte für Menschen mit Behinderung. Näheres können Sie aus dem Gesetzentwurf entnehmen.

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft und auf Unterstützung und Hilfe. Diesem Anspruch werden wir uns in Regierungsverantwortung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen zum Download
Drucksache 18/820
Drucksache 18/7125
Drucksache 18/7482