Frage 8: Wie gedenkt Ihre Partei, die nicht durchgängig funktionierenden Gemeinsamen Servicestellen nach SGB IX effektiver werden zu lassen? Wie kann sichergestellt werden, dass dort auch Kompetenz für die besonderen Belange der Menschen mit erworbener Hi

BUNDESTAGSWAHL
22. September 2013


Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)
Die Gemeinsamen Servicestellen sollen den betroffenen Menschen eine trägerübergreifende Beratung ermöglichen. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch, dass diese Ziele nicht immer von jeder Beratungseinheit erreicht werden konnten. Nach Auffassung der Union ist es wichtig, die Struktur der Gemeinsamen Servicestellen zu erhalten sowie sie kontinuierlich auszubauen und zu verbessern. Eine kompetente Beratung aus einer Hand ist wichtig für eine effiziente Teilhabeplanung der Menschen mit verschiedenen Behinderungen.

Freie Demokratische Partei (FDP)
Siehe Antwort der FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Die Gemeinsamen Servicestellen haben bisher nicht die beabsichtigte Wirkung entfalten können, ein effektiver Lotse im System der #Rehabilitation# zu sein. Sie könnten von den Rehabilitationsträgern noch mehr bekannt gemacht bzw. eingerichtet werden. Auch ist die Beratungsqualität nach Träger und Region sehr unterschiedlich, obwohl es einheitliche Rahmenvereinbarungen der BAG Rehabilitation gibt. Die Servicestellen sollen stärker koordinierend tätig werden und müssen daher mit klar abgegrenzten Kompetenzen ausgestattet werden. Sie müssen in die Lage versetzt werden, das Verwaltungsverfahren innerhalb angemessener Fristen im Benehmen mit den zuständigen Rehabilitationsträgern abzuschließen.

Dies hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Positionspapier zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dargelegt und dafür werden wir auch gesetzliche Änderungen vornehmen. Wir wollen, dass die Teilhabeplanung, der eine individuelle Bedarfsfeststellung vorausgeht, bundeseinheitlich erfolgt. So wäre sichergestellt, dass die besonderen Belange aller Behinderungsgruppen einbezogen werden.

In unserem Regierungsprogramm bezeichnen wir die im SGB IX vorgesehenen Servicestellen als die koordinierenden Beratungsstellen, im Rahmen derer die Leistungsträger gemeinsam an einem individuellen und bedarfsgerechten Teilhabeplan arbeiten.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Unser Ziel ist es, die Gemeinsamen Servicestellen zu stärken. Sie sollen nicht nur wie bisher beraten, sondern auch Entscheidungen im Auftrag der beteiligten Rehaträger treffen können, zumindest jedoch alle bis zur endgültigen Entscheidung der einzelnen Träger notwendigen Schritte durchführen können. Dadurch wird das Interesse der Träger an den Servicestellen steigen. Dies wird dazu beitragen, dass dort kompetenteres und besser geschultes Personal arbeitet.

DIE LINKE
Die Gemeinsamen Servicestellen haben sich aus Sicht der LINKEN nicht bewährt und sind aufzugeben. DIE LINKE fordert, im SGB IX den #Anspruch# auf eine beitragsfreie, unabhängige und wohnortnahe Beratung festzuschreiben. Diese Ansprüche sollten im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert werden (s. BT-Drucksache 17/7889). Ebenfalls bedarf es des Aufbaus beitragsfreier, unabhängiger und wohnortnaher Beratungsstrukturen - am besten im Sinne eines Peer Counseling (Betroffene beraten Betroffene) und deren institutioneller Förderung aus Bundesmitteln.

Piratenpartei Deutschland
"Nicht durchgängig funktionierende Gemeinsamen Servicestellen" - das ist eine freundliche Formulierung. Nach dem o.g. Gesetzentwurf sollen die Rehabilitationsträger für eine #unabhängige Beratung# gemeinsame Empfehlungen verfassen. Dafür entfallen sämtliche Vorschriften über die 'Gemeinsamen Servicestellen' zugunsten einer Beratungsstruktur, die nicht vorwiegend den Interessen der Rehabilitationsträger und der #Leistungserbringer# verpflichtet ist. Bei dieser Beratung soll möglichst das 'Peer-Prinzip‘, also die Beratung durch ausgebildete Betroffene bzw. Angehörige mit einem vergleichbaren Erfahrungshintergrund, stärker gefördert werden.


LANDTAGSWAHL BAYERN
15. September 2013


CSU, Fraktion, Bayerischer Landtag
noch keine detaillierte Antwort erhalten

SPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Wir werden uns im Rahmen der parlamentarischen und administrativen Möglichkeiten insbesondere auf Bundesebene für eine Verbesserung der Kompetenz für die Belange der Menschen mit erworbener Hirnschädigung der Reha-Servicestellen einsetzen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Bayerischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.

FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Wir halten es für selbstverständlich, dass die Menschen, die im engen Kontakt mit Menschen mit Behinderung stehen und arbeiten, möglichst umfassend für die besonderen Bedürfnisse dieser Menschen sensibilisiert werden. Hier sind in erster Linie die Rehabilitationsträger in der Pflicht, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Die Evaluation des SGB IX wird aufzeigen, wie die bestehenden Umsetzungsdefizite im Bereich der Gemeinsamen Servicestellen am wirksamsten behoben werden können.


LANDTAGSWAHL HESSEN
22. September 2013


CDU, Fraktion, Hessischer Landtag
noch keine Antwort erhalten

SPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Sie kritisieren in Ihrer Frage 8, dass die Gemeinsamen Servicestellen nach § 23 SGB IX nicht durchgängig funktionieren, eine Einschätzung, die wir teilen. Laut einer Antwort der Hessischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meines Fraktionskollegen Dr. Thomas Spies (Drucksache 18/820, download: Drucksache 18/820) stehen nicht in jedem Landkreis Hessens Gemeinsame Servicestellen zur Verfügung. Diese Anfrage stammt aus dem Jahr 2009, eine jüngste Recherche ergab, dass sich die Situation durch Schließung von Servicestellen weiter verschlechtert hat. Wir werden eine neuerliche Anfrage einbringen und die Landesregierung auffordern tätig zu werden, damit die gesetzlich vorgeschriebene ortsnahe Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung gewährleistet wird.

FPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht auf Ihrer Homepage alle auf Grundlage des SGB IX § 23 geschaffenen Servicestellen. Die Leistungen der bestehenden ServicesteIlen müssen natürlich bei den Menschen mit Behinderung bekannt sein, um das Angebot zielgruppengerecht zu erbringen. Generell stehen wir Vorschlägen offen gegenüber, wie die bereits bestehenden Servicestellen effizienter und zielgruppennaher arbeiten können.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.

DIE LINKE, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.