Frage 2: Wie steht Ihre Partei zu der mangelhaften Versorgungswirklichkeit in den Bereichen der stationären und nachstationären neurologischen Rehabilitation und der gemeinschaftlichen, schulischen, ausbildungsbezogenen sowie beruflichen Teilhabe und Inkl

BUNDESTAGSWAHL
22. September 2013


Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)
CDU und CSU sind der Auffassung, dass das Recht auf #Teilhabe# von Menschen mit Behinderung gemäß der UN-Behindertenkonvention in Deutschland eine Selbstverständlichkeit für alle Menschen mit Behinderung werden muss. Für die Union gilt: Teilhabe ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Nicht die Menschen mit Behinderung passen sich der Gesellschaft an. Vielmehr organisieren wir den Alltag umgekehrt so, dass diese Menschen selbstverständlich mittendrin und mit dabei sind in der Schule, beim Einkaufen oder am Arbeitsplatz. Dies ist eine Aufgabe, die uns alle fordert.

Die Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen und Schädel-Hirn-Verletzungen ist gesetzlich geregelt. Die neurologische #Rehabilitation# zeigt sich insgesamt gut differenziert. Das seit 1995 entwickelte Phasenmodell hat wesentlich dazu beigetragen, dass in Deutschland eine Rehabilitationskette aufgebaut und ein früher Einstieg in rehabilitative Strukturen ermöglicht wurde.

Weitere Verbesserungen für Menschen mit erworbener Hirnschädigung haben wir durch das Assistenzpflegegesetz erreicht, indem ihr #Anspruch# auf Weiterzahlung der Assistenz auf stationäre Vorsorge- und Reha-Einrichtungen erweitert wurde. Wir haben zusätzliche Vergütungsmöglichkeiten für eine ambulante, zahnärztliche Versorgung geschaffen.
Das Schicksal von hirngeschädigten Kindern liegt uns besonders am Herzen. Sie bedürfen individueller Förderung. Für die Union haben das Wohl des Kindes und das Elternrecht oberste Priorität. Daher sollte aus Sicht von CDU und CSU die stärkere Einbeziehung behinderter Kinder in den Regelunterricht dem Ansatz „So viel Integration wie möglich - so viel separate Förderung wie nötig“ folgen.

Wir haben das Arbeitsmarktprogramm „Initiative Inklusion“ verabschiedet. Der Bund fördert mit 100 Mio. Euro künftige Aktivitäten zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung entsprechend ihren individuellen Bedarfen. Gefördert werden vor allem junge und ältere Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg in den ersten Arbeitsmarkt. Die Maßnahmen sind wichtige Beiträge zur Verbesserung der Berufsorientierung und Schaffung neuer betrieblicher Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen. Erstmalig sind dabei die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Landwirtschaftskammern mit einbezogen worden.
Um möglichst vielen Jugendlichen die Möglichkeit zur Ausbildung in Staatlich anerkannten Ausbildungsberufen zu eröffnen und ihren besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden, benötigen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen gezielte Unterstützung.

  • Auf Initiative der Partner des Ausbildungspakts wurden wichtige Initiativen auf den Weg gebracht, um Jugendlichen mit Behinderung den Übergang in die betriebliche Ausbildung zu erleichtern. So berücksichtigt die neue gesetzliche Regelung (§48 Abs. 2 SGB III) die besonderen Bedürfnisse von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und schwerbehinderten Schülern bei der Berufsorientierung.

  • Das Projekt „TrialNet“ eröffnet durch die Entwicklung und Erprobung von Ausbildungsbausteinen individuelle Lernwege für behinderte Jugendliche, die (noch) keine komplette Ausbildung absolvieren können.

  • Betriebe werden durch gezielte Unterstützungs-Strukturen sowie durch die Übernahme bestimmter Ausbildungsbausteine Möglichkeiten an die Hand gegeben um, den individuellen Einstieg behinderter Jugendlicher in die Ausbildung zu erleichtern und somit langfristig der Kreis der ausbildungsbereiten Betriebe zu erweitern.

  • Gemeinsam mit anderen Partnern im Ausbildungspakt wird sich die BDA auch künftig dafür einsetzen, dass solche vorbildliche Projekte verstärkt in die Breite getragen werden.



Freie Demokratische Partei (FDP)
Siehe Antwort der FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag


Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Sowohl die stationäre als auch die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten mit neurologischen Schädigungen ist auf einem guten Weg. Mit Blick auf eine Weiterentwicklung der Versorgung ist es unser erklärtes Ziel, für eine Stärkung der Versorgungsqualität in allen Leistungsbereichen zu sorgen. Um Patientinnen und Patienten einen passgenauen Zugang zu medizinischen Leistungen zu ermöglichen, die auch in Einklang mit ihrem Alltag gebracht werden können, setzen wir verstärkt auf ambulante und wohnortnahe Strukturen. Dies setzt voraus, dass der Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung nahtlos erfolgt. Daher werden wir das Entlassmanagement im Interesse einer optimalen Versorgung weiterentwickeln.


Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Wir treten grundsätzlich für die bedarfsgerechte Rehabilitation von Menschen mit Behinderung sowie die Ermöglichung der vollen gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen ein. Die Leistungen müssen zwar wirtschaftlich erbracht werden, dies darf aber nicht zu Qualitätsmängeln oder Leistungsverweigerungen führen. Bestehende Mängel müssen beseitigt werden. Dies gilt unabhängig von Art und Ursache der Beeinträchtigung.


DIE LINKE
Die mangelhafte Versorgungssituation im stationären Bereich, die Schnittstellenprobleme beim Übergang in die Reha oder in die ambulante und pflegerische Versorgung sind Folgen der neoliberalen Gesundheitspolitik der letzen 20 Jahre und politisch veränderbar. Unter dem Dogma der Eigenverantwortung wurden Leistungen gekürzt und Kosten auf Versicherte und Patientinnen und Patienten verlagert. Für DIE LINKE ist Gesundheit ein Grund- und Menschenrecht und Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Allen Menschen in Deutschland muss unabhängig von der Größe des Geldbeutels eine hochwertige Gesundheitsversorgung ermöglicht werden. Dazu ist die Finanzgrundlage auf solide Füße zu stellen. Eine unabhängige Studie hat bewiesen, dass mit einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung nach dem Konzept der LINKEN eine hochwertige Versorgung trotz Beitragssenkung auch langfristig gesichert werden kann.
Wir fordern eine öffentlich organisierte, angemessen finanzierte und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Multimorbide Patientinnen und Patienten, medizinisch schwierige Fälle und personalintensive Bereiche wie die neurologische Reha sind im Allgemeinen durch Fallpauschalen (DRGs) unterfinanziert. Hier gibt es Unterversorgung. Über- und Fehlversorgung gibt es in Bereichen, die für die Krankenhäuser lukrativ sind, bei denen eine weniger aufwändige oder ambulante Versorgung aber ausreichend und oft die medizinisch bessere Lösung wäre. Ein großer Teil der Fallzahlensteigerungen der letzten Jahre resultiert aus diesen Fehlanreizen. DIE LINKE fordert, die Finanzierung des Gesundheitssystems so zu gestalten, dass die Versorgung am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten orientiert ist. Das jetzige Fallpauschalen-System, das vorzeitige Entlassungen und die Nichtaufnahme wirtschaftlich uninteressanter Fälle fördert, ist unvereinbar mit Sinn und Zweck von Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Generell ist ein Mix von guter Planung und ausreichender Finanzierung der Krankenhäuser erforderlich.
Wir wollen die ineffektive und teure Trennung von ambulanten und stationären Einrichtungen schrittweise überwinden. Niedergelassene Ärzte, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Krankenhäuser, ambulante und stationäre Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie diagnostische Zentren müssen sich regional vernetzen und konsequent am Bedarf der Bevölkerung ausrichten. Alle Gesundheitseinrichtungen müssen barrierefrei sein.
Die LINKE unterstützt die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention und deren Forderungen nach Inklusion und Teilhabe unter anderem in den Bereichen Bildung und Beschäftigung (Artikel 24 und 27). Es müssen inklusive und barrierefreie Strukturen und Angebote geschaffen werden, damit alle Menschen mit Behinderungen - auch Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen - an allen Etappen des Bildungssystems und im Arbeitsleben gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderungen teilhaben können.


Piratenpartei Deutschland
Zur stationären und nachstationären Versorgung: In der Resolution Ihrer Stiftung wird die gute Erstversorgung bei erworbenen Hirnschädigungen, aber auch die unzureichende nachstationäre Rehabilitation dargestellt. Wir PIRATEN unterstützen Ihre Forderung nach dem Auf- und Ausbau wohnortnaher, flexibler, bedarfsgerechter Rehabilitationsangebote.

Zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft: Wir unterstützen den Entwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen. Eine Kernforderung ist darin, dass die bisherigen Leistungen der #Eingliederungshilfe# nach § 54 SGB XII aus der Sozialhilfe gelöst werden und einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet werden sollen. Gleichzeitig unterstützen wir - wie im Gesetzentwurf - die Leistungsform des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets nach § 17 SGB IX, die eigentlich seit dem Jahre 2008 die Antragstellung auf Leistungen für behinderte Menschen vereinfachen sollte. Das ist bisher nicht gelungen. Hier braucht es mehr Kooperation der Leistungsträger und vereinfachte Strukturen.

Zur Teilhabe am Arbeitsleben: Wir PIRATEN wollen, dass vor allem die Mitarbeiter*innen der Jobcenter regelmäßig zu fachlichen und sozialen Kompetenzen geschult werden, um die Beratungsqualität zu verbessern. Gerade im Bereich der Menschen mit kognitiven, psychischen oder mehrfachen Einschränkungen brauchen wir Kompetenz für individuelle Lösungen.


LANDTAGSWAHL BAYERN
15. September 2013


CSU, Fraktion, Bayerischer Landtag
noch keine Antwort erhalten


SPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Wir fordern eine Ausweitung der finanziellen Basis für die Rehabilitation durch Aufhebung des sogenannten Reha-Deckels. Dadurch sollen sich die finanziellen Mittel der Rentenversicherung für Reha-Leistungen nicht allein an der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer orientieren, sondern es soll auch die demographische Entwicklung und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit als Folge der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze berücksichtigt werden. Bis zum Jahr 2018 würde so eine maximale Erhöhung des Reha-Deckels um rund 5 Prozent oder rund 300 Mio. Eurogegenüber der derzeitigen Fortschreibung erreicht.


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Bayerischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.


FPD, Fraktion, Bayerischer Landtag
Ein gutes Angebot an neurologischer Rehabilitation ist für die Betroffenen zur Sicherstellung der Teilhabe in Beruf und Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Deshalb ist es aus Sicht der FDP notwendig, Rehabilitationsleistungen im Gesundheitssystem besser zu vernetzen. Einen Schritt haben wir mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz getan, in dem wir ein Schnittstellenproblem angegangen und Regelungen im Entlassungsmanagement bei der Krankenhausbehandlung konkretisiert haben. Darüber hinaus haben wir den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, ihren Versicherten über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus, zusätzliche Satzungsleistungen u.a. bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen anzubieten.

Wichtig für uns ist auch, dass die Ausgaben für Reha-Leistungen an die demografische Entwicklung angepasst werden sollen, um auch in Zukunft ein gutes Angebot sicherstellen zu können.


LANDTAGSWAHL HESSEN
22. September 2013


CDU, Fraktion, Hessischer Landtag
noch keine Antwort erhalten


SPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe allgemeine Stellungnahmen und Antwort der Bundestagsfraktion.


FPD, Fraktion, Hessischer Landtag
Die FDP-Fraktion setzt sich für eine umfangreiche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein. Dabei sind wir der Auffassung, dass jeder nach seinen individuellen Fähigkeiten gefördert werden soll. Die inklusive Beschulung wird in Hessen sukzessive ausgebaut. Dabei sind wir der Auffassung, dass Inklusion auch in den hessischen Berufsschulen umgesetzt werden muss. Jedes Kind oder Jugendlicher muss nach seinen Fähigkeiten bestmöglich gefördert werden. Aus Sicht der FDP schließt dies aber nicht die Wahlmöglichkeiten zwischen Regel- und Förderschulen aus. Eltern müssen auch weiterhin entscheiden können, was das Beste für ihr Kind ist. Hessen war das erste Bundesland, welches eine Stabsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im hessischen Sozialministerium gegründet hat. Derzeit wird in Modellregionen hessenweit die Barrierefreiheit in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen praktisch erprobt. Die Erfahrungen aus diesen Modellregionen sollen im Anschluss sukzessive auf ganz Hessen ausgeweitet werden.


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.


DIE LINKE, Fraktion, Hessischer Landtag
Siehe Antwort der Bundestagsfraktion.